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Insolvenzeröffnung
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Das Insolvenzverfahren gegen Hartmut Heintz ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat mit Schreiben vom 16.01.2024 die freiberufliche Tätigkeit des Schuldners im Bereich Unternehmensberatung und Coaching sowie als Kommissionär/Vermittler von Gütern und Dienstleistungen jeglicher Art aus der Insolvenzmasse freigegeben. Erfasst sind die Erträge aus diesen Tätigkeiten, soweit sie nicht gemäß § 295 Abs. 2 InsO an die Masse abzuführen sind, sowie die Verbindlichkeiten aus dieser gewerblichen Tätigkeit. Die Bekanntgabe erfolgte durch das Amtsgericht Bad Kreuznach am 18.01.2024.
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