Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heinz Kugel GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRA 21291
EUID
DET2210V.HRA21291
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht -
Aktenzeichen
21 IN 29/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Mechthild Greve
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
21.09.2026
Schlusstermin
25.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG ist eröffnet. Für die Prüfung der bis zum 21.09.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet. Die Frist zur Einlegung von Widerspruch durch die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin endet am 21.09.2026. Nach Ablauf dieser Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Widerspruch eingelegt wird.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, eingetragen beim AG Koblenz unter HRA 21291, ist die Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin genehmigt worden. Anstelle eines mündlichen Schlusstermins ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin im…
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, eingetragen beim AG Koblenz unter HRA 21291, ist die Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin genehmigt worden. Anstelle eines mündlichen Schlusstermins ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, ist auf den 25.11.2026 bestimmt worden. Dieser Stichtag dient der Überprüfung der Schlussrechnung, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, der Erörterung der Schlussrechnung sowie der Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 1.383.846,13 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 5.444,77 Euro verfügbar. Zudem ist die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Mechthild Greve als vorläufiger Insolvenzverwalterin festgesetzt worden. Die Berechnungsmasse für die Vergütung beträgt 1.045.370,00 Euro. Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 Euro übersteigt. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291), vertr. d.: Heinz Kugel Verwaltungs GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, (persönlich haftende Gesellschafter), wird für die Prüfung der bis zum 2…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291), vertr. d.: Heinz Kugel Verwaltungs GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, (persönlich haftende Gesellschafter), wird für die Prüfung der bis zum 21.09.2026 nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 21.09.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss enthalten gegen welche Forderung konkret er sich richtet und inwieweit er sich gegen Grund, Betrag und Rang wendet. Nach Ablauf der Frist gilt die jeweilige Forderung als festgestellt, falls kein Insolvenzgläubiger oder die Insolvenzverwalterin die Forderung bestreitet.
56068 Koblenz, 24.08.2026
Das Amtsgericht -Abt.21-
21 IN 29/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291), vertr. d.: Heinz Kugel Verwaltungs GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, (persönlich haftende Gesellschafter), wird die Schlussverteilung durch d…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291), vertr. d.: Heinz Kugel Verwaltungs GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, (persönlich haftende Gesellschafter), wird die Schlussverteilung durch die Insolvenzverwalterin genehmigt. Anstelle des Schlusstemins wird das schriftliche Verfahren angeordnet. Stichtag, der dem Schlusstermin im schriftlichen Verfahren entspricht, wird auf den 25.11.2026 bestimmt.
Der Stichtag dient zur:
1. Überprüfung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
2. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis;
3. Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
4. Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
56068 Koblenz, 28.09.2026
Das Amtsgericht - Abt 21
21 IN 29/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291), vertr. d.: Heinz Kugel Verwaltungs GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Au…
21 IN 29/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, Koblenzerstr. 25, 56112 Lahnstein (AG Koblenz, HRA 21291), vertr. d.: Heinz Kugel Verwaltungs GmbH Lahnstein, (AG Koblenz, HRB 25748), Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwältin Mechthild Greve festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Koblenz eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich 8.183,49 EUR (Vorschuss mit Beschluss vom 08.12.2021)
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 02.09.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.045.370,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht - Karmeliterstr. 14 - 56068 Koblenz, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442407563448-015914602 einzulegen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Koblenz, 29.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, ehemals unter Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 29/21 - niedergelegt worden. Die Summe de…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinz Kugel GmbH & Co. KG, ehemals unter Koblenzer Straße 25, 56112 Lahnstein, findet mit Genehmigung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts in Koblenz - 21 IN 29/21 - niedergelegt worden. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 1.383.846,13 Euro. Vorbehaltlich weiterer Gerichts- und Verfahrenskosten ist ein Massebestand in Höhe von 5.444,77 Euro verfügbar.
56068 Koblenz, 28.09.2026
Das Amtsgericht - Abt.21
21 IN 29/21
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