Vorläufige Maßnahmen Rheinland-Pfalz HRB 28064

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Goldjunge Construction GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hauptstraße 81, 56170 Bendorf
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 28064
EUID
DET2210V.HRB28064

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Koblenz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
21 IN 171/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Senta Masurat
Kanzlei
Masurat Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Adresse
Casinostraße 51, 56068 Koblenz
Telefon
0261-9830446-0
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Verwaltung
24.08.2026 , 16:25 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Bauleistungen, der Handel mit Baustoffen, das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Vermittlung, die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von bebautem und unbebautem Grundbesitz, das Erbringen von sonstigen Werk- und/oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien (insbesondere Umzugs-, Hausmeister- und Hausarbeiterdienstleistungen), wobei das Unternehmen selbst keine Bauleistungen erbringt, sondern ausschließlich Subunternehmer beauftragt, ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Am 24.08.2026 ist das Amtsgericht Koblenz im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Goldjunge Construction GmbH, Bendorf, mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens befasst worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Senta Masurat bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls von Gläubigern innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

21 IN 171/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Goldjunge Construction GmbH, Hauptstraße 81, 56170 Bendorf (AG Koblenz, HRB 28064), vertr. d.: Arber Zeciri, Hauptstraße 81, 56170 Bendorf, (Geschäftsführer), ist am 24.08.2026 um 16.25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin …

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