Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 3603
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Insolvenzprofil
Heinze-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Eupener Straße 35, 32051 Herford
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 3603
EUID
DER2108.HRA3603
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 566/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Stephan Höltershinken
Adresse
Marienstr. 126, 32425 Minden
Termine & Fristen
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
05.06.2023
Vergütungsfestsetzung Beschluss
20.03.2026
Aufhebung Sonderinsolvenzverwaltung
22.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heinze-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der ursprüngliche Sonderinsolvenzverwalter Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning wurde mit Beschluss vom 05.06.2023 bestellt und übte sein Amt seit diesem Datum aus. Im Rahmen der Vergütungsfestsetzung wurde eine Ermäßigung des Regelsatzes auf 80 % festgesetzt. Mit dem Beschluss vom 22.06.2026 ist die Sonderinsolvenzverwaltung aufgehoben worden, da der Prüfungsauftrag in vollem Umfang erfüllt war. Der bestellte Sonderinsolvenzverwalter Herr Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning ist aus dem Amt entlassen. Das Hauptverfahren wird weiterhin vom Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Stephan Höltershinken geführt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 566/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 3603 eingetragenen Heinze-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Eupener Straße 35, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 566/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 3603 eingetragenen Heinze-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Eupener Straße 35, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 3255 eingetragene Heinze Verwaltungs GmbH, Eupener Straße 35, 32051 Herford, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Hermann Handke, Eupener Straße 35, 32051 Herford, und Herrn Jörg Tilmes, Eupener Straße 35, 32051 Herford,
Sonderinsolvenzverwalter: Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning, Jülicher Straße 116, 52070 Aachen
werden die Vergütung und Auslagen des Sonderinsolvenzverwalter wie folgt festgesetzt:
Vergütung ... EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen ... EUR
Zwischensumme ... EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von ... EUR ... EUR
Endbetrag ... EUR
Der Insolvenzverwalter wird angewiesen, den Endbetrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Sonderinsolvenzverwalter zu zahlen.
Gründe:
Der Sonderinsolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 05.06.2023 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Der übertragene Wirkungskreis des Sonderinsolvenzverwalters bezieht sich auf die rechtliche Prüfung der vom Insolvenzverwalter vorgenommenen Beauftragung von externen Dienstleistern und der ehemaligen Geschäftsführung. In diesem Zusammenhang wurden ausweislich des Berichts des Sonderinsolvenzverwalters Vergütungen in Höhe von brutto ... Euro gezahlt.
Dieser Betrag entspricht der vergütungsrelevanten Berechnungsmasse.
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach ... EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Ermäßigung des Regelsatzes auf 80 % und damit auf den Betrag von ... EUR gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 06.02.2026 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bielefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 eingesehen werden.
43 IN 566/21
Amtsgericht Bielefeld, 20.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 566/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 3603 eingetragenen Heinze-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Eupener Straße 35, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin,…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 566/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 3603 eingetragenen Heinze-Kunststofftechnik GmbH & Co. KG, Eupener Straße 35, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 3255 eingetragene Heinze Verwaltungs GmbH, Eupener Straße 35, 32051 Herford, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andreas Hermann Handke, Eupener Straße 35, 32051 Herford, und Herrn Jörg Tilmes, Eupener Straße 35, 32051 Herford,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stephan Höltershinken, Marienstr. 126, 32425 Minden
wird die mit Beschluss vom 05.06.2023 angeordnete Sonderinsolvenzverwaltung aufgehoben und der bestellte Sonderinsolvenzverwalter Herr Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning aus dem Amt entlassen.
Gründe:
Der im hiesigen Beschluss vom 05.06.2023 aufgeführte Prüfungsauftrag wurde von dem Sonderinsolvenzverwalters in vollem Umfang erfüllt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 566/21
Amtsgericht Bielefeld, 22.06.2026
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