Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Helm Trophy Holding GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRA 1835
EUID
DEM1305.HRA1835
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Constance Rothamel
Adresse
Dalbergsweg 1, 99084 Erfurt
Telefon
0361-2602023
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.04.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.05.2025
Berichtstermin
13.05.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
18.06.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Helm Trophy Holding GmbH & Co. KG ist am 01.04.2025 eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Constance Rothamel. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen gemäß § 38 InsO bis zum 07.05.2025 schriftlich oder auf dem elektronischen Weg anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin findet am 13.05.2025 um 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld statt. Der Stichtag für die schriftliche Forderungsprüfung ist der 18.06.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 4/25: Über das Vermögen der Helm Trophy Holding GmbH & Co. KG, Im Gewerbegebiet 8, 36289 Friedewald (AG Bad Hersfeld, HRA 1835), vertr. d.: 1. Helm Trophy Management GmbH, Im Gewerbegebiet 8, 36289 Friedewald, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christian Helm, (Geschäftsführer), ist am 01.04.…
11 IN 4/25: Über das Vermögen der Helm Trophy Holding GmbH & Co. KG, Im Gewerbegebiet 8, 36289 Friedewald (AG Bad Hersfeld, HRA 1835), vertr. d.: 1. Helm Trophy Management GmbH, Im Gewerbegebiet 8, 36289 Friedewald, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Christian Helm, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Constance Rothamel, Dalbergsweg 1, 99084 Erfurt, Tel.: 0361-2602023, Fax: 0361-2602024, E-Mail: erfurt@feigl.biz.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 07.05.2025 schriftlich oder auf dem nach § 174 Abs. 4 S. 1 InsO eröffneten elektronischen Weg anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird teilweise mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
am:
Dienstag, 13.05.2025, 10:30 Uhr, Saal 11, EG, Amtsgerichtsgebäude, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld
eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstillegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
Das Verfahren der Forderungsprüfung wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 18.06.2025.
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (07.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (18.06.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 ZPO Genannten bleibt unberührt.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 01.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.