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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Über das Vermögen der HELMA Wohnungsbau GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Andrea Sander, ist am 08.03.2024 um 11:35 Uhr das Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. In diesem Verfahren ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Manuel Sack bestellt worden. Am 19.03.2024 ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zur vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn einsehbar.
Originalbekanntmachung
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