Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung - Lüftung - Ölfeuerung - Sanitär
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 6714
EUID
DED3310V.HRA6714
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 1016/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Daniel Wozniak
Adresse
Gleißbühlstraße 11, 90402 Nürnberg
Termine & Fristen
Vergütungsantrag Stellungnahme
17.05.2024
Forderungsanmeldefrist
20.05.2024
Widerspruchsfrist
03.06.2024
Termin Vergleich
23.07.2024 , 09:30 Uhr
Termin Vergleich
28.05.2026 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.08.2026
Widerspruchsfrist
27.08.2026
Schlusstermin / Einwendungsfrist
29.09.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Seichter GmbH & Co. KG ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg. Im Verfahren sind verschiedene Vergleichstermine angesetzt. Ein Vergleich mit der Beklagten Meindl Verwaltungs GmbH u.a. über einen Betrag von 10.000,00 € soll am 28.05.2026 beschlossen werden. Zudem ist ein Vergleich mit der ehemaligen Verpächterin Frau Karin Wittenstein zur Erledigung von Streitigkeiten über ein verpachtetes Grundstück am 23.07.2024 vorgesehen. Im April 2024 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 03.06.2024 bestand. Im Mai 2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung eines Vorschusses auf seine Vergütung und Auslagen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Seichter GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg, Aktenzeichen IN 1016/23. Der Schuldner wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Gesch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Seichter GmbH & Co. KG ist eröffnet und läuft. Das Registergericht ist das Amtsgericht Nürnberg, Aktenzeichen IN 1016/23. Der Schuldner wird durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch den Geschäftsführer Regel Gerhard Friedrich, vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Termine zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Vergleichsvorschläge bestimmt. Ein erster Termin fand am 23.07.2024 statt, um einen Vergleich mit der ehemaligen Verpächterin Frau Karin Wittenstein zu beraten. Weitere Forderungsprüfungen im schriftlichen Verfahren wurden für Nachtragsanmeldungen bis zum 20.05.2024 und bis zum 06.08.2026 bekannt gegeben. Ein weiterer Termin zur Beschlussfassung über einen Vergleich mit der Beklagten Meindl Verwaltungs GmbH u.a. ist für den 28.05.2026 angesetzt. Zudem wurde ein Antrag auf Festsetzung eines Vorschusses auf die Vergütung des Insolvenzverwalters gestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Seichter GmbH & Co. KG ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Es fanden Vergleichsverhandlungen statt, unter anderem mit der Beklagten Meindl Verwaltungs GmbH u.a. sowie mit der ehemaligen Verpächterin Frau Karin Wittenstein…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Helmut Seichter GmbH & Co. KG ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden Forderungen angemeldet und geprüft. Es fanden Vergleichsverhandlungen statt, unter anderem mit der Beklagten Meindl Verwaltungs GmbH u.a. sowie mit der ehemaligen Verpächterin Frau Karin Wittenstein bezüglich eines verpachteten Grundstücks. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. jur. Daniel Wozniak hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Das Verfahren ist im Stadium der Schlussverteilung angelangt. Die Schlussverteilung ist mit Zustimmung des Gerichts erfolgt. Verfügbar waren 27.552,45 Euro Verteilungsmasse bei berücksichtigten Forderungen in Höhe von 165.903,15 Euro. Eine Ausfallmitteilung wurde rechtzeitig mitgeteilt, weshalb das ursprüngliche Verteilungsverzeichnis berichtigt werden musste.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Reg…
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Regel Gerhard Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6714
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden Vergleich:
1. Die Beklagten (Meindl Verwaltungs GmbH u.a.) verpflichten sich als Gesamtschuldner an den
Kläger (Schuldnerin) einen Betrag von 10.000,00 € zu bezahlen.
2. Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus den streitgegenständlichen
Werkverträgen abgegolten.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klagepartei 3/4, die Beklagten gesamtver-
bindlich 1/4.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 28.05.2026, 10:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Reg…
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Regel Gerhard Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6714
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 20.05.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 22.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Reg…
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Regel Gerhard Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6714
- Schuldnerin -
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Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung eines Vorschusses auf seine Vergütung und seine Auslagen beantragt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nürnberg eingesehen werden. Der Insolvenzschuldner und die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit hierzu binnen zwei Wochen ab wirksamer Veröffentlichung schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 03.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Reg…
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Regel Gerhard Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6714
- Schuldnerin -
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Terminsbestimmung:
- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs mit der ehemaligen Verpächterin, Frau Karin Wittenstein zur Erledigung des Streits über die Rückgabe des verpachteten Grundstücks unter folgenden Punkten:
- Der Insolvenzverwalter hat das Grundstück in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben,
eine Räumungs-/Abrisspflicht zulasten der Insolvenzmasse besteht nicht
- Frau Wittenstein verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Ansprüche aus dem Pachtver- trag gegenüber der Insolvenzmasse
- Frau Wittenstein trägt alle im Zusammenhang mit dem Grundstück stehenden Steuer,
Abgaben und sonstigen Belastungen, die auf den Zeitraum ab dem 01.01.2024 entfallen und
erstattet die bereits durch den Insolvenzverwalter entrichteten Beträge an die Insolvenzmasse
wird bestimmt auf
Dienstag, 23.07.2024, 09:30 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Reg…
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Regel Gerhard Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6714
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 06.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 09.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Reg…
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Regel Gerhard Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6714
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 124.797,64 EUR steht ein Betrag von 27.552,45 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Reg…
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Regel Gerhard Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6714
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.09.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Nürnberg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 124.797,64 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 27.552,45 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Reg…
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Regel Gerhard Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6714
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Daniel Wozniak, Gleißbühlstraße 11, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 07.08.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen. Es wurden die Einnahmen in Höhe von BETRAG € angesetzt und der fiktive Vorsteuerrückerstattungsbetrag von 197,43 € nach Berechnung der Vergütung aus der Berechnungsgrundlage von BETRAG € (incl. 15 % Abschlag) und Abzug des bereits erhaltenen Vorschusses. Es verbleibt hier eine fiktive Vergütung von 1.236,56 € brutto = ein Vorsteuerbetrag von 197,43 €
Der Insolvenzverwalter beantragt ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um 15 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 07.08.2026 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz um 15 % gerechtfertigt, da in dieser Höhe Tätigkeiten durch den eingesetzten Steuerberater eingespart worden sind.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Reg…
IN 1016/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Helmut Seichter GmbH & Co. KG. Heizung-Lüftung-Ölfeuerung-Sanitär, Am Pointgraben 14, 91126 Schwabach, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Helmut Seichter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, diese vertreten durch den Geschäftsführer Regel Gerhard Friedrich
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 6714
- Schuldnerin -
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|findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind 27.552,45 Euro Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind jetzt Forderungen in Höhe von 165.903,15 Euro.
Eine Ausfallmitteilung wurde innerhalb der Frist des § 190, 189 InsO noch rechtzeitig mitgeteilt, daher war das ursprüngliche Verteilungsverzeichnis zu berichtigen.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 31.08.2026
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