Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 2763
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Insolvenzprofil
Hense Bedachungen GmbH
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Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Romeckeweg 54, 59581 Warstein
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 2763
EUID
DER1901.HRB2763
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 3/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jutta Melchers
Rolle
Verfahrensbevollmächtigte
Adresse
Vorhaller Straße 21, 58089 Hagen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
27.10.2025
Einstellung
19.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die mit dem Betrieb eines Dachdeckerhandwerks verbundenen Arbeiten einschließlich der Nebenarbeiten, der Fassadenbau, der Erwerb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, die Beteiligung an solchen Unternehmen, die Übernahme der Vertretung daran und die Errichtung von Zweigniederlassungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hense Bedachungen GmbH, mit Sitz in Warstein (HRB 2763, Amtsgericht Arnsberg), werden die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 InsO geprüft. Der Prüfungsstichtag ist der 27.10.2025. Bis zu diesem Tag muss ein etwaiger schriftlicher Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hense Bedachungen GmbH in Warstein wurde vom Amtsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 10 IN 3/21 geführt. Zunächst wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 27.10.2025 festgelegt war. Im weiteren Ver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hense Bedachungen GmbH in Warstein wurde vom Amtsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 10 IN 3/21 geführt. Zunächst wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag auf den 27.10.2025 festgelegt war. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Daraufhin ist das Insolvenzverfahren nach § 211 InsO durch Beschluss des Amtsgerichts Arnsberg vom 19.08.2026 eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2763 eingetragenen Hense Bedachungen GmbH, Romeckeweg 54, 59581 Warstein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Luse, Höhenweg 43a, 59581 Warstein
Die n…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2763 eingetragenen Hense Bedachungen GmbH, Romeckeweg 54, 59581 Warstein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Luse, Höhenweg 43a, 59581 Warstein
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 3/21
Amtsgericht Arnsberg, 29.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 3/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2763 eingetragenen Hense Bedachungen GmbH, Romeckeweg 54, 59581 Warstein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Luse, Höhenweg 43a, 59581 Warstein
Verfahre…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 3/21
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 2763 eingetragenen Hense Bedachungen GmbH, Romeckeweg 54, 59581 Warstein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Christoph Luse, Höhenweg 43a, 59581 Warstein
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Jutta Melchers, Vorhaller Straße 21, 58089 Hagen
wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
10 IN 3/21
Amtsgericht Arnsberg, 19.08.2026
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