Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Inovvida Aero IP UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Raiffeisenstraße 32, 59757 Arnsberg
Handelsregister
Amtsgericht Arnsberg HRB 14080
EUID
DER1901.HRB14080
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Arnsberg
Aktenzeichen
10 IN 42/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
10.04.2025
Prüfungstermin
22.05.2025
Prüfungstermin
31.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Haben und Halten, Verwalten, Verwertung und der Erwerb von gewerblichen Schutzrechten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Inovvida Aero IP UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Arnsberg unter dem Aktenzeichen 10 IN 42/23 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14080 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Bernd Sebastian Braukmann und Peter Franz Braukmann vertreten. Im Rahmen der Verfahrensdurchführung wurde ein Rechtsanwalt Carsten Koch aus Kassel als Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren umfasst verschiedene Phasen der Forderungsbehandlung. Zunächst wurden nachrangige Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10. April 2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Prüfung dieser Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 2 InsO, wobei der Prüfungsstichtag auf den 22. Mai 2025 festgelegt ist. Parallel dazu werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO). Für diese Forderungen ist der Prüfungsstichtag der 31. Oktober 2025. Beteiligte können gegen die Feststellung von Forderungen schriftlich widersprechen, wobei die Widerspruchsfristen mit den jeweiligen Stichtagen enden. Die Tabellen mit den angemeldeten bzw. zu prüfenden Forderungen sowie die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 42/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14080 eingetragenen Inovvida Aero IP UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenstr. 32, 59757 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Sebastian Braukmann,…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 42/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14080 eingetragenen Inovvida Aero IP UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenstr. 32, 59757 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Sebastian Braukmann, Raiffeisenstr. 32, 59757 Arnsberg und Herrn Peter Franz Braukmann, Raiffeisenstr. 32, 59757 Arnsberg
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 31.10.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 42/23
Amtsgericht Arnsberg, 26.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 42/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14080 eingetragenen Inovvida Aero IP UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenstr. 32, 59757 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Sebastian Braukmann,…
Amtsgericht Arnsberg, Aktenzeichen: 10 IN 42/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Arnsberg unter HRB 14080 eingetragenen Inovvida Aero IP UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenstr. 32, 59757 Arnsberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bernd Sebastian Braukmann, Raiffeisenstr. 32, 59757 Arnsberg und Herrn Peter Franz Braukmann, Raiffeisenstr. 32, 59757 Arnsberg
wird angeordnet:
Nachrangige Gläubiger der Schuldnerin (§ 39 InsO) werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 10.04.2025 bei dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel schriftlich anzumelden. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Bei der Anmeldung sind der Grund und der Betrag der Forderung anzugeben, zugleich ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle Amtsgerichts Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg, Zimmer Nr. C 402 niedergelegt.
Die Prüfung der Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 2 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Arnsberg, Eichholzstr. 4, 59821 Arnsberg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Arnsberg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
10 IN 42/23
Amtsgericht Arnsberg, 27.02.2025
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