E-Commerce im Einzelhandel, insbesondere Onlinevertrieb, Lagerverkauf und stationärer Einzelhandel, An- und Verkauf von Multimedia- und Elektronikprodukten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der RCS GmbH ist am 01.02.2025 um 12:45 Uhr eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 19.03.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 30.04.2025 beim Amtsgericht Chemnitz einzureichen. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Zudem ist eine Gläubigerversammlung für den 18.09.2025 um 10:00 Uhr anberaumt worden, auf deren Tagesordnung die Zustimmung zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Sparkassenversicherung Sachsen steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 2288/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RCS GmbH, vertr. d. d. GF Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30790
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
vertreten durch den Geschäftsführer Olive…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 419 IN 2288/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RCS GmbH, vertr. d. d. GF Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30790
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Lang
aufgrund Referatswechsel lautet das Aktenzeichen nunmehr 419 IN 2288/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 2288/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen d. RCS GmbH, vertr. d. d. GF Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30790
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
vertreten durch den Geschäftsfü…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 2288/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen d. RCS GmbH, vertr. d. d. GF Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30790
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Lang
ergeht am 14.08.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Donnerstag, 18.09.2025
10:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
Zustimmung zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Sparkassenversicherung Sachsen aufgrund eines Großbrandes im Januar 2023 einschließlich der dafür notwendigen Bevollmächtigung der Anwaltskanzlei Dr. Willi Thoma und Partner PartG mbB mit Honorarvereinbarung.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 2288/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RCS GmbH, vertr. d. d. GF Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30790
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
vertreten durch den Geschäftsführer Olive…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 418 IN 2288/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. RCS GmbH, vertr. d. d. GF Hammerstraße 4 b, 08340 Schwarzenberg/Erzgeb., Amtsgericht Chemnitz , HRB 30790
vertreten durch den Geschäftsführer Christian Zitterbart
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Lang
ergeht am 01.02.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners (Geschäftszweig: E-Commerce im Einzelhandel insbesondere Onlinevertreib, Lagerverkauf sowie stationärer Einzelhandel, An- und Verkauf von Multimedia- und Elektronikprodukten) wird am 01.02.2025 um 12:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Jörg Schädlich
Stapper Jacobi Schädlich Rechtsanwälte-Partnerschaft
Franz-Mehring-Straße 2
09112 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 66 61 98 40
Telefax: 0371 66 61 98 41
Email geschäftlich: chemnitz@stapper.in
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 19.03.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 30.04.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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