Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hermann Schmitz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Siegen HRB 9866
EUID
DER2909.HRB9866
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sabine von Stein-Lausnitz
Adresse
Breiter Weg 10 A, 39104 Magdeburg
Termine & Fristen
Eröffnung
14.05.2025 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.07.2025
Berichtstermin
13.08.2025 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
13.08.2025 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hermann Schmitz GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Dirk Schmitz, ist am 14. Mai 2025 um 13:00 Uhr auf den Eröffnungsantrag vom 17. März 2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin ist die Rechtsanwältin Sabine von Stein-Lausnitz ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14. Juli 2025 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie in Anspruch nehmen. Der Termin zur Gläubigerversammlung, einschließlich der Beschlussfassung über die Person der Insolvenzverwalterin, die Bildung eines Gläubigerausschusses sowie die Prüfung der angemeldeten Forderungen, ist am 13. August 2025 um 10:30 Uhr im Justizzentrum Potsdam angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Hermann Schmitz GmbH
Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Schmitz, ebenda
HRB 9866 Amtsgericht Siegen
Gegenstand des Unternehmens:
Forschung, Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Marketing von Feuerwehrfahrzeugen und Systemen…
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
Hermann Schmitz GmbH
Am Honigberg 31, 14943 Luckenwalde
vertreten durch den Geschäftsführer Dirk Schmitz, ebenda
HRB 9866 Amtsgericht Siegen
Gegenstand des Unternehmens:
Forschung, Entwicklung, Produktion, Vertrieb und Marketing von Feuerwehrfahrzeugen und Systemen bezüglich Feuerbekämpfung, Umweltschutz, Rettung und Kommunikation
wird auf den Eröffnungsantrag vom 17.03.2025
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 14. Mai 2025, um
13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Sabine von Stein-Lausnitz, Breiter Weg 10 A, 39104 Magdeburg
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.7.25
unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Der Insolvenzverwalterin werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
ist am 13.8.25, 10:30 Uhr
im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 - 12, Saal 25.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person der Insolvenzverwalterin,
- den Gläubigerausschuss
- gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100,
101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO
bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur
Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zur elektronischen Zustellung zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO).
Gründe
Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 InsO zu.
Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.
Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Potsdam, den 14.5.2025, Amtsgericht Potsdam
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