Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
TEX Travel Experts GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 26361
EUID
DEG1312.HRB26361
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 261/20
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Verwalterin
Termine & Fristen
Antrag Vergütung
12.05.2025
Bekanntmachung Vergütung
15.05.2025
Bekanntmachung Schlussrechnung
03.09.2025
Schlusstermin
17.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der TEX Travel Experts GmbH ist eröffnet. Die Verwalterin hat am 12.05.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, der von den Insolvenzgläubigern innerhalb von drei Wochen ab Veröffentlichung geprüft werden kann. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam zur Einsichtnahme aus. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 19.722,59 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 5.123,87 EUR zur Verfügung, wovon noch die Verfahrenskosten gem. § 54 InsO in Abzug zu bringen sind. Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Die Vergütung der Verwalterin ist gemäß § 63 InsO und der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) festgesetzt worden; die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 7.978,40 EUR. Zusätzlich erfolgte die Festsetzung eines Zustellersatzes, der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer. Der Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis ist auf den 17.10.2025 bestimmt. Schriftsätze müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TEX Travel Experts GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 26361 P), Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Peter Martin, Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel) hat die Verwalterin am 12.05.2025 einen Antrag au…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TEX Travel Experts GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 26361 P), Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Peter Martin, Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel) hat die Verwalterin am 12.05.2025 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 15. Mai 2025, 6 IN 261/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TEX Travel Experts GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 26361 P), Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Peter Martin, Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel)
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu b…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TEX Travel Experts GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 26361 P), Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Peter Martin, Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel)
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 261/20 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 19.722,59 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 5.123,87 EUR zur Verfügung, wovon jedoch noch die Verfahrenskosten gem. § 54 InsO in Abzug zu bringen sind. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TEX Travel Experts GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 26361 P), Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Peter Martin, Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel) wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträ…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TEX Travel Experts GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 26361 P), Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Peter Martin, Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel) wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 17.10.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 3. September 2025, 6 IN 261/20
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TEX Travel Experts GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 26361 P), Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Peter Martin, Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel) wurde die Vergütung der Verwalterin festgesetzt.
…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
TEX Travel Experts GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam HRB 26361 P), Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernd-Peter Martin, Bruchstraße 17, 14550 Groß Kreutz (Havel) wurde die Vergütung der Verwalterin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 7.978,40 EUR. Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV a. F.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung eines Zustellersatzes, der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 261/20, Amtsgericht Potsdam, 3. September 2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.