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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Joachim Hess ist anhängig. Der Schuldner betreibt die Johela Autovermietung und wird durch seine Betreuerin Jasmin Klein vertreten. Das Amtsgericht Offenburg hat in diesem Verfahren ein schriftliches Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, um eine Beschlussfassung der Gläubigerversammlung herbeizuführen. Gegenstand der Beschlussfassung ist die Zustimmung zum Verkauf von drei Grundstücken im Grundbuch des Amtsgerichts Achern (Mietersheim) zu einem Gesamtkaufpreis von 4.865,00 €. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum Ablauf des 27.10.2026 Einwendungen gegen diese Beschlussfassung zu erheben. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn keine wirksamen Einwendungen erhoben werden oder die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
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