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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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Der Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung, die Vermietung, die sonstige Verwertung (einschließlich Verkauf) und sonstige Betreuung (einschließlich der Bebauung und Sanierung) von bebautem und unbebautem Grundbesitz.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lugman ZH GmbH (vormals: Zuse Holding GmbH) ist anhängig. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein formwirksamer Widerspruch kann durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine gesonderte Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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