Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hessena GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 7493
EUID
DEM1405.HRB7493
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Friedberg (Hessen)
Aktenzeichen
60 IN 13/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Eric Schenk
Adresse
Zeichhausweg 4B, 35428 Langgöns
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
18.12.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hessena GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Friedberg hat die Anordnung eines mündlichen Verfahrens gemäß § 5 Abs. 2 InsO beschlossen. Ein Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wurde auf den 18. Dezember 2024 festgesetzt. Dieser Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs oder Schiedsvertrags zur Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 13/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hessena GmbH, Butzbacher Straße 6, 35516 Münzenberg (AG Friedberg (Hessen), HRB 7493), vertr. d.: 1. Eric Schenk, Zeichhausweg 4B, 35428 Langgöns (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besond…
60 IN 13/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hessena GmbH, Butzbacher Straße 6, 35516 Münzenberg (AG Friedberg (Hessen), HRB 7493), vertr. d.: 1. Eric Schenk, Zeichhausweg 4B, 35428 Langgöns (Geschäftsführer) wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 18.12.2024, 10:00 Uhr, EG, Saal 20a, Amtsgerichtsgebäude, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Friedberg, Homburger Straße 18, 61169 Friedberg (Hessen) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Friedberg (Hessen), 29.11.2024
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