Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Hessischer Gehörlosen Sportverband e.V., Heusenstammer Straße 4, 63179 Obertshausen, ist am 02.10.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Götz Lautenbach bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 30.12.2025 um 15:13 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 23.03.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge gegen die Forderungsanmeldungen sind bis zum 06.04.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main vorzubringen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1211/25 H-9-5 Am 30.12.2025 um 15:13 Uhr ist das Insolvenzverfahren Hessischer Gehörlosen Sportverband e.V., Heusenstammer Straße 4, 63179 Obertshausen (AG Frankfurt am Main, VR 7194),
vertreten durch:
1. Tilmann Asendorf, Hessenring 8, 65474 Bischofsheim, (Vorstand),
2. Olaf Eschenhagen, Neu-Isenburg, (Vorstand…
810 IN 1211/25 H-9-5 Am 30.12.2025 um 15:13 Uhr ist das Insolvenzverfahren Hessischer Gehörlosen Sportverband e.V., Heusenstammer Straße 4, 63179 Obertshausen (AG Frankfurt am Main, VR 7194),
vertreten durch:
1. Tilmann Asendorf, Hessenring 8, 65474 Bischofsheim, (Vorstand),
2. Olaf Eschenhagen, Neu-Isenburg, (Vorstand), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.com
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 23.03.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 06.04.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1211/25 H-82-: In dem Insolvenzverfahren Hessischer Gehörlosen Sportverband e.V., Heusenstammer Straße 4, 63179 Obertshausen (AG Frankfurt am Main, VR 7194),
vertreten durch:
1. Tilmann Asendorf, Hessenring 8, 65474 Bischofsheim, (Vorstand),
2. Olaf Eschenhagen, Neu-Isenburg, (Vorstand), wurde am 30.12.2025 um 1…
810 IN 1211/25 H-82-: In dem Insolvenzverfahren Hessischer Gehörlosen Sportverband e.V., Heusenstammer Straße 4, 63179 Obertshausen (AG Frankfurt am Main, VR 7194),
vertreten durch:
1. Tilmann Asendorf, Hessenring 8, 65474 Bischofsheim, (Vorstand),
2. Olaf Eschenhagen, Neu-Isenburg, (Vorstand), wurde am 30.12.2025 um 15:13 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.com.
Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 1568/25 H-82 verbunden. Das Verfahren 810 IN 1211/25 H-82- führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1211/25 H-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Hessischer Gehörlosen Sportverband e.V., Heusenstammer Straße 4, 63179 Obertshausen (AG Frankfurt am Main, VR 7194), vertr. d.: 1. Tilmann Asendorf, Hessenring 8, 65474 Bischofsheim, (Vorstand), 2. Olaf Eschenhagen, Neu-Isenburg, (Vorstand), i…
810 IN 1211/25 H-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Hessischer Gehörlosen Sportverband e.V., Heusenstammer Straße 4, 63179 Obertshausen (AG Frankfurt am Main, VR 7194), vertr. d.: 1. Tilmann Asendorf, Hessenring 8, 65474 Bischofsheim, (Vorstand), 2. Olaf Eschenhagen, Neu-Isenburg, (Vorstand), ist am 02.10.2025 um 15:07 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, BBL Brockdorff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Eschersheimer Landstraße 50-54, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 96 37 61 130, Fax: 069/ 96 37 61 145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.de, Internet: www.bbl-law.com bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.10.2025
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