Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Heubach Group GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 124252
EUID
DEM1201.HRB124252
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
272 IN 134/24 c
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Dr. Andreas Kleinschmidt
Kanzlei
White & Case Insolvenzverwaltung
Adresse
Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main
Telefon
069/365069980
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2024 , 10:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.10.2024
Berichtstermin
06.11.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
04.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, der Erwerb, das Halten und Verwalten von sonstigen Vermögensgegenständen, die Übernahme der persönlichen Haftung, der Geschäftsführung und die Vertretung von Gesellschaften sowie das Erbringen von Dienstleistungen aller Art insbesondere für verbundene Unternehmen. Ausgenommen sind Bankgeschäfte oder erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen nach dem Gesetz über das Kreditwesen und dem Kapitalanlagegesetzbuch.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Group GmbH ist am 29.04.2024 die Bestellung des vorläufigen Sachwalters Dr. Andreas Kleinschmidt erfolgt. Die Antragstellerin ist weiterhin berechtigt, ihr Vermögen unter Aufsicht des vorläufigen Sachwalters zu verwalten. In einer weiteren Bekanntmachung vom 04.02.2025 wurde beschlossen, dass die auf den Stichtag zum 03.02.2025 vertagte Prüfung der Company-Forderungen (Nr. 35, 36 und 37) sowie aller weiteren nachträglich eingehenden Forderungen im schriftlichen Verfahren mit einem neuen Prüfungsstichtag zum 04.08.2025 durchgeführt wird. Für die Prüfung dieser Company-Forderungen ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann als Sonder-Sachwalter eingesetzt worden. Die Frist für Widersprüche gegen diese Forderungen endet am 04.08.2025. Nach dem Prüfungstermin am 04.08.2025 wird das Verfahren wieder in mündlicher Form fortgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Group GmbH wurde am 01.09.2024 durch das Amtsgericht Braunschweig eröffnet. Zunächst war die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet worden, wobei Dr. Andreas Kleinschmidt als Sachwalter bestellt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 04…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Group GmbH wurde am 01.09.2024 durch das Amtsgericht Braunschweig eröffnet. Zunächst war die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet worden, wobei Dr. Andreas Kleinschmidt als Sachwalter bestellt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 04.10.2024. Ein Berichts- und Prüfungstermin war für den 06.11.2024 angesetzt. Später wurde die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben und Dr. Andreas Kleinschmidt zum Insolvenzverwalter ernannt. Die auf den Stichtag zum 03.02.2025 vertagte Prüfung der Forderungen wurde erneut vertagt, wobei für Company-Forderungen ein Sonder-Sachwalter eingesetzt wurde. Der neue Prüfungsstichtag ist der 04.08.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 134/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach Group GmbH, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124252), vertr. d.: 1. Dr. Stefan Doboczky (Geschäftsführer), 2. Birgit Genn (Geschäftsführerin), ist am 29.04.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a A…
272 IN 134/24 c: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Heubach Group GmbH, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124252), vertr. d.: 1. Dr. Stefan Doboczky (Geschäftsführer), 2. Birgit Genn (Geschäftsführerin), ist am 29.04.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenzverwaltung, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365069980, Fax: 069/365069985555.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 29.04.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 134/24 c:
Heubach Group GmbH, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main
(AG Frankfurt am Main, HRB 124252),
vertreten durch:
1. Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin),
2. Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer),
Verfahr…
272 IN 134/24 c:
Heubach Group GmbH, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main
(AG Frankfurt am Main, HRB 124252),
vertreten durch:
1. Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin),
2. Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte FINKENHOF Partnerschaftsgesellschaft mbB von Mangoldt, Matthaei, Strumpf, Ulmenstr. 23-25, 60325 Frankfurt am Main,
Sachwalter: Dr. Andreas Kleinschmidt
wurde folgender Beschluss erlassen:
Die auf den Stichtag zum 03.02.2025 vertagte Prüfung wird wie folgt erneut vertagt:
Die bisher ungeprüft gebliebenen Company-Forderungen (Nr. 35, 36 und 37) sowie alle nach Ablauf der Anmeldefrist nachträglich noch eingehenden Anmeldungen von Company-Forderungen sowie die weiteren nachträglich noch eingehenden Forderungen werden gemäß § 177 InsO unter weiterer Aufhebung des mündlichen Verfahrens im schriftlichen Verfahren geprüft, und zwar mit Prüfungsstichtag zum
Montag, den 04.08.2025.
Bezüglich zu prüfender Company-Forderungen wird als Sonder-Sachwalter
Herr Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, dienstansässig 38110 Braunschweig, eingesetzt.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eingesehen werden.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 04.08.2025 bestimmt.
Nach Abhaltung des Prüfungstermins am 04.08.2025 wird das weitere Verfahren wieder mündlich durchgeführt werden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.02.2025
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Beglaubigt
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 134/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Group GmbH, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124252), vertr. d.: 1. Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), 2. Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960…
272 IN 134/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Group GmbH, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124252), vertr. d.: 1. Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), 2. Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenzverwaltung, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365069980, Fax: 069/365069985555, ernannt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Braunschweig, 29.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 134/24 c: Über das Vermögen der Heubach Group GmbH, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124252), vertr. d.: 1. Dr. Stefan Doboczky, Mariettaweg 7, 9081 Reifnitz, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), 2. Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), ist …
272 IN 134/24 c: Über das Vermögen der Heubach Group GmbH, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124252), vertr. d.: 1. Dr. Stefan Doboczky, Mariettaweg 7, 9081 Reifnitz, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer), 2. Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), ist am 01.09.2024 um 10:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenzverwaltung, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/365069980, Fax: 069/365069985555.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.10.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 06.11.2024, 10:00 Uhr, Saal A 107, Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 02.09.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
272 IN 134/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Group GmbH, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124252), vertr. d.: 1. Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), 2. Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960…
272 IN 134/24 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Heubach Group GmbH, Brüningstraße 50, 65929 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124252), vertr. d.: 1. Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin), 2. Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer), ist der Beschluss vom 01.09.2024 berichtigt worden.
Statt
"vertreten durch:
1. Dr. Stefan Doboczky, Mariettaweg 7, 9081 Reifnitz, ÖSTERREICH, (Geschäftsführer),
2. Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin)"
muss es richtig heißen:
"vertreten durch:
1. Birgit Genn, Sauerbruchstraße 4c, 51465 Bergisch Gladbach, (Geschäftsführerin),
2. Bram Sebastiaan Kristiaan D'hondt, Muizendijkstraat 91, 3960 Bree, BELGIEN, (Geschäftsführer)".
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 oder dem Landgericht Braunschweig, Münzstr.17, 38100 Braunschweig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 04.09.2024
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