Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HP & F Dienstleistungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Goslarsche Str. 2, 38304 Wolfenbüttel
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 205865
EUID
DEP1103.HRB205865
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
274 IN 147/22 a
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Silvio Höfer
Adresse
Grupenstraße 2, 30159 Hannover
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
21.05.2024
Aufhebung
04.06.2024
Verteilungstermin
24.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Pizzabringdienstes.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH ist eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Silvio Höfer, wurde bestellt. Im schriftlichen Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen mit Stichtag zum 21.05.2024 geprüft; gegen diese Forderungen konnte bis zu diesem Datum Widerspruch erhoben werden. Das mündliche Verfahren ist aufgehoben worden. Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters sowie des Insolvenzverwalters festzusetzen. Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Der verfügbare Massebestand beträgt 77.481,86 €. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen belaufen sich auf 128.449,47 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig zur Einsichtnahme niedergelegt. Einwendungen gegen die Schlussverteilung sind binnen zwei Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 147/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH, Goslarsche Straße 2, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 205865), vertr. d.: Benjamin Bergs, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag …
274 IN 147/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH, Goslarsche Straße 2, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 205865), vertr. d.: Benjamin Bergs, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren mit Stichtag zum 21.05.2024 geprüft.
Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Als Frist, bis zu der gegen die Forderungen Widerspruch erhoben werden kann, wird der 21.05.2024 bestimmt.
Amtsgericht Braunschweig, 19.04.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 147/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH, Goslarsche Straße 2, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 205865), vertr. d.: Benjamin Bergs, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstraß…
274 IN 147/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH, Goslarsche Straße 2, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 205865), vertr. d.: Benjamin Bergs, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
vorläufiger Insolvenzverwalter:
Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstraße 2, 30159 Hannover,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstraße 2, 30159 Hannover
wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütungsanträge des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von
2 Wochen
ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter hat beantragt, die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters festzusetzen und dabei Gründe vorgetragen, die Zuschläge auf die reguläre Vergütung beinhalten.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Braunschweig, 04.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
GeschäftsNr.: 274 IN 147/22 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH, Goslarsche Straße 2, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 205865), vertr. d.: Benjamin Bergs, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Silvio Höfer, soll die Schlussverteilung erf…
GeschäftsNr.: 274 IN 147/22 a
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH, Goslarsche Straße 2, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 205865), vertr. d.: Benjamin Bergs, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Silvio Höfer, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 77.481,86 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des Insolvenzverwalters, sonstige Masseverbindlichkeiten sowie restliche Gerichts- und Verwertungskosten. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 128.449,47 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Braunschweig - 274 IN 147/22 a - zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben.
Amtsgericht Braunschweig, 24.07.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 147/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH, Goslarsche Straße 2, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 205865), vertr. d.: Benjamin Bergs, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Silvio Höfer festges…
274 IN 147/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH, Goslarsche Straße 2, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 205865), vertr. d.: Benjamin Bergs, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Silvio Höfer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 40 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.04.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 91.606,96 EUR.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 171,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 49 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 20.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 147/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH, Goslarsche Straße 2, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 205865), vertr. d.: Benjamin Bergs, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 15.10.2024 findet Sc…
274 IN 147/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH, Goslarsche Straße 2, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 205865), vertr. d.: Benjamin Bergs, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Mit Stichtag zum 15.10.2024 findet Schlusstermin im schriftlichen Verfahren statt über
a) die Abnahme der Schlussrechnung
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) die Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen.
Einwendungen können schriftlich bis zum 15.10.2024 erhoben werden.
Der Schlussbericht, das Verteilungsverzeichnis und der Vergütungsantrag sind zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Um telefonische Voranmeldung zwecks Einsichtnahme wird gebeten.
Amtsgericht Braunschweig, 26.08.2024
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(Menü: Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz). Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
274 IN 147/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH, Goslarsche Straße 2, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 205865), vertr. d.: Benjamin Bergs, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Silvio Höfer…
274 IN 147/22 a: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HP & F Dienstleistungs GmbH, Goslarsche Straße 2, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 205865), vertr. d.: Benjamin Bergs, 38300 Wolfenbüttel, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Silvio Höfer festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 60 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.04.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 77.561,82 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
1.
2. Da die Betriebsfortführung zu einem Überschuss geführt hat, ist der Zuschlag gemäß § 3 Abs. 1 lit. b) InsVV nur gerechtfertigt, sofern die Masse nicht entsprechend größer geworden ist. Daher ist eine Vergleichsrechnung vorzunehmen. Dazu ist der Wert, um den sich die Masse durch die Zuschlagstätigkeit vergrößert hat, und die dadurch bedingte Zunahme der Regelvergütung mit der Höhe der Vergütung zu vergleichen, die ohne die Massemehrung über den dann zu gewährenden Zuschlag erreicht würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12.05.2011, Az.: IX ZB 143/08):
a) Der Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt insgesamt 35.729,72 EUR. Der angemessene Zuschlag für die Betriebsfortführung beträgt 25 %.
b) Die Regelvergütung (100 %) aus der Berechnungsgrundlage mit dem Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR.
c) Die Regelvergütung ohne den Überschuss aus der Zuschlagstätigkeit beträgt EUR. Der Zuschlag führt zu einer Erhöhung um EUR auf insgesamt EUR.
d) Die Differenz zwischen beiden Summen beträgt EUR.
e) Da der vorläufige Insolvenzverwalter durch die Massemehrung bereits an einer höheren Bruchteilsvergütung partizipiert, kommt als Zuschlag nur ein Betrag in Höhe von EUR in Betracht, woraus sich eine Quote für die Zuschlagstätigkeit von 8,33 % ergibt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 20.08.2024
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