Export- und Import-Beratung/Abwicklung für mittelständische Unternehmen; Handel mit Neu- und Gebrauchtmaschinen für die graphische Industrie; Export und Import von Waren aller Art, insbesondere Umwelttechnik und Technologietransfer; Handel mit Druckerzeugnissen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFS Export-Import GmbH ist am 28.03.2024 eröffnet worden. Zuvor war Dr. Bettina Breitenbücher bereits als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt und ermächtigt worden, Bankguthaben entgegenzunehmen, wobei ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt für Verfügungen der Schuldnerin angeordnet wurde. Am 04.04.2024 hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 10.05.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen und Widersprüche gegen die Feststellung von Forderungen sind bis zum 20.06.2024 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 174/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HFS Export-Import GmbH, Budapester Straße 5, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 15014
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Finken
- wurde am 05.02.2024 um 19:50 Uhr Dr. Bettina Breiten…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 174/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der HFS Export-Import GmbH, Budapester Straße 5, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 15014
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Finken
- wurde am 05.02.2024 um 19:50 Uhr Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich dresden@bblaw.legal, Website www.bblaw.legal, Telefax 0351 810827 111, Telefon geschäftlich 0351 810827 0 zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten, es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
I. Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Aktenzeichen: 562 IN 174/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFS Export-Import GmbH, Budapester Straße 5, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 15014
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Finken
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 04.04.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 Ins…
Aktenzeichen: 562 IN 174/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFS Export-Import GmbH, Budapester Straße 5, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 15014
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Finken
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 04.04.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/562 IN 174/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFS Export-Import GmbH, Budapester Straße 5, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 15014
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Finken
- wurde am 28.03.2024 um 15:50 Uhr das Insolvenzverfahren er…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/562 IN 174/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HFS Export-Import GmbH, Budapester Straße 5, 01069 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 15014
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Finken
- wurde am 28.03.2024 um 15:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Dr. Bettina Breitenbücher, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dresden@bblaw.legal Telefax: 0351 810827 111 Telefon geschäftlich: 0351 810827 0
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.05.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 20.06.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.