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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HGN Elektro Elz GmbH ist eröffnet. Derzeit wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Insolvenzverwalterin hat vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über ihren Vergütungsantrag Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme erhalten. Den Insolvenzgläubigern und der Schuldnerin wurde eine Frist von zwei Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag eingeräumt. Ein Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen kann bis zum 11.09.2026 schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht eingelegt werden. Die Anmeldeunterlagen liegen bis zum Ablauf dieser Widerspruchsfrist in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin zur Einsicht aus. Eventuell eingehende Widersprüche können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dessau-Roßlau eingesehen werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Originalbekanntmachung
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