Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hirsch, Andreas Rolf
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 9554
EUID
DEU1104.HRA9554
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531/544 IN 1179/26
Phase
Restschuldbefreiungsverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Tim Brune
Adresse
Königstraße 17, 01097 Dresden
Telefon
0351 20536 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
10.08.2026 , 14:30 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.09.2026
Frist für Anträge und Widersprüche
03.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Rolf Hirsch ist am 10.08.2026 um 14:30 Uhr eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Tim Brune ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 22.09.2026. Anträge, Stellungnahmen und Widersprüche sind bis zum 03.11.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Mit Beschluss vom 10.08.2026 ist festgestellt worden, dass der Schuldner die Restschuldbefreiung erlangt, sofern er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und keine Versagungsgründe vorliegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/544 IN 1179/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Rolf Hirsch, geb. 24.01.1953, Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden
Inhaber der Tischler Hirsch e.K., Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9554
- wurde am 10.08.2…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/544 IN 1179/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Rolf Hirsch, geb. 24.01.1953, Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden
Inhaber der Tischler Hirsch e.K., Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9554
- wurde am 10.08.2026 um 14:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Tim Brune, Königstraße 17, 01097 DresdenTelefon geschäftlich: 0351 20536 0 Telefax: 0351 20536 79 Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 22.09.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an den Schuldner haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|die Frage der Unterhaltsgewährung für den Schuldner und dessen Familie aus der Insolvenzmasse
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 03.11.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Es wird auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen Tage hingewiesen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/544 IN 1179/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Rolf Hirsch, geb. 24.01.1953, Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden
Inhaber der Tischler Hirsch e.K., Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9554
- wurde mit Beschl…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/544 IN 1179/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Andreas Rolf Hirsch, geb. 24.01.1953, Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden
Inhaber der Tischler Hirsch e.K., Arthur-Schloßmann-Weg 5, 01217 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 9554
- wurde mit Beschluss vom 10.08.2026 festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
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