Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Outdoorzeit UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 29489
EUID
DEU1206.HRB29489
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
308 IN 315/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit
Adresse
L.-F.-Schönherr-Straße 32, 08523 Plauen
Telefon
03741 279570
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
07.08.2026 , 13:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
25.09.2026
Widerspruchsfrist
06.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 07.08.2026 um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Outdoorzeit UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. jur. Marlon Foit bestellt worden, der mit der Durchführung von Zustellungen beauftragt wurde. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 25.09.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Zudem müssen Sicherungsrechte unverzüglich mitgeteilt werden. Auf einen Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen können bis zum 06.11.2026 beim Amtsgericht Chemnitz eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 315/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Outdoorzeit UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 30, 08223 Falkenstein/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz, HRB 29489
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Persigehl
ergeht am 07.08.2026 nachfolgende En…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 308 IN 315/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Outdoorzeit UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 30, 08223 Falkenstein/Vogtl., Amtsgericht Chemnitz, HRB 29489
vertreten durch den Geschäftsführer Alexander Persigehl
ergeht am 07.08.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin wird am 07.08.2026 um 13:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. jur. Marlon Foit
L.-F.-Schönherr-Straße 32
08523 Plauen
Telefon geschäftlich: 03741 279570
Telefax: 03741 279571
Email geschäftlich: info@sbf-inso.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 25.09.2026 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 06.11.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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