Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HIT Beton und Maurer GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Langenbergstraße 7, 56299 Ochtendung
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 26074
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DET2210V.HRB26074
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 77/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261-304790
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
14.10.2024 , 13:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.12.2024
Berichtstermin
13.01.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken und Immobilien, die Bebauung und Vermarktung und der Verkauf, die Tätigkeit als Bauträger im Sinne des § 34 GewO sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Projektentwicklung & Bauträger
Geschäftstätigkeit
Erwerb, Bebauung, Vermarktung und Verkauf von Immobilien sowie Bauträgertätigkeit
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIT Beton und Maurer GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Das Verfahren wurde vom Amtsgericht Mayen bekannt gegeben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIT Beton und Maurer GmbH ist am 14.10.2024 um 13:10 Uhr durch das Amtsgericht Mayen eröffnet worden. Rechtsanwalt Jens Lieser wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 14.12.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIT Beton und Maurer GmbH ist am 14.10.2024 um 13:10 Uhr durch das Amtsgericht Mayen eröffnet worden. Rechtsanwalt Jens Lieser wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endete am 14.12.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 13.01.2025. Im weiteren Verfahrensverlauf hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 77/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIT Beton und Maurer GmbH, Langenbergstr. 7, 56299 Ochtendung (AG Koblenz HRB 26074), vertr. d.: Milenko Subotic, In der Seit 13a, 56761 Gamlen (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der f…
7 IN 77/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HIT Beton und Maurer GmbH, Langenbergstr. 7, 56299 Ochtendung (AG Koblenz HRB 26074), vertr. d.: Milenko Subotic, In der Seit 13a, 56761 Gamlen (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Mayen, 13.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 77/24.
Über das Vermögen HIT Beton und Maurer GmbH, Langenbergstr. 7, 56299 Ochtendung (AG Koblenz, HRB 26074),
vertreten durch:
Milenko Subotic, In der Seit 13a, 56761 Gamlen, (Geschäftsführer), wird am 14.10.2024 um 13:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Je…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 77/24.
Über das Vermögen HIT Beton und Maurer GmbH, Langenbergstr. 7, 56299 Ochtendung (AG Koblenz, HRB 26074),
vertreten durch:
Milenko Subotic, In der Seit 13a, 56761 Gamlen, (Geschäftsführer), wird am 14.10.2024 um 13:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-304790, Fax: 0261-9114729, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de.
Insolvenzforderungen sind bis zum 14.12.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht ist der 13.01.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
b) Anträge über:
* die Person des Verwalters (§ 57 InsO);
* die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO);
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO);
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit des Gemeinschuldners (§ 35 II InsO);
* eine Beauftragung des Verwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 I 2 InsO);
* Die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO);
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Verwalters (§ 160 InsO), insbesondere: die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (§ 160 InsO);
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Werden keine Anträge oder Erklärungen bis zum Stichtag abgegeben, so gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung für den Bereich der besonders bedeutsamen Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gemäß § 160 I 3 InsO als erteilt.
Der Verwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Amtsgericht Mayen, 15.10.2024 .
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