Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
H.N. City GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Großenhainer Str. 135, 01129 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 27515
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB27515
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
564 IN 95/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Frist zur Stellungnahme
16.10.2025
Einstellung
03.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Aufstellung, Betrieb und Vermietung von Spielautomaten mit und ohne Glücksspielfunktion, Betreiben von Spielhallen, Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften, die Spielautomaten mit oder ohne Glücksspielfunktion aufstellen, betreiben oder vermieten sowie Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften, die Spielhallen betreiben
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Geschäftstätigkeit
Aufstellung, Betrieb und Vermietung von Spielautomaten sowie Betreiben von Spielhallen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.N. City GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Dresden hat die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Gläubiger haben die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens schriftlich einzureichen. Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.N. City GmbH ist mit Beschluss vom 03.09.2026 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt worden. Vor dieser Einstellung war eine Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten E…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.N. City GmbH ist mit Beschluss vom 03.09.2026 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt worden. Vor dieser Einstellung war eine Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung sowie zum weiteren Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt worden. Gläubiger hatten die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Schlussrechnung, zum Schlussverzeichnis der Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung bis zum 16.10.2025 beim Amtsgericht Dresden einzureichen. Ein Widerspruch gegen die beabsichtigte Einstellung war durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung in Höhe von 300,00 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz möglich. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 95/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.N. City GmbH, Großenhainer Straße 100, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27515
vertreten durch die Geschäftsführerin Selma Nurhakli
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalte…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 95/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.N. City GmbH, Großenhainer Straße 100, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27515
vertreten durch die Geschäftsführerin Selma Nurhakli
- wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse haben die Gläubiger schriftlich bis zum 16.10.2025 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Insbesondere können die Beteiligten der beabsichtigten Einstellung mangels Masse durch Erklärung der Übernahme der Kosten einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Verfahrens von 300,00 EUR und Einzahlung auf das Konto der Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Aktenzeichens widersprechen.
Der Beschluss sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 95/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.N. City GmbH, Großenhainer Straße 100, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27515
vertreten durch die Geschäftsführerin Selma Nurhakli
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 03.09.2026 gemäß § 207 Ab…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 564 IN 95/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der H.N. City GmbH, Großenhainer Straße 100, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 27515
vertreten durch die Geschäftsführerin Selma Nurhakli
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 03.09.2026 gemäß § 207 Abs. 1 InsO mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse eingestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.