Vorläufiges Insolvenzverfahren Bayern HRB 10144

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Insolvenzprofil

Hoco Fenster und Haustüren GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Landshuter Str. 91, 84307 Eggenfelden
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRB 10144
EUID
DED2404V.HRB10144

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Landshut
Aktenzeichen
IN 111/19
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Streit
Kanzlei
Heuking Kühn Lüer Wojtek PartGmbB
Adresse
Prinzregentenstraße 48, 80538 München

Termine & Fristen

Antrag vorläufiger Verwalter
18.04.2024
Bekanntmachung
14.05.2024

Gegenstand des Unternehmens

Industrielle Herstellung von Bauelementen, insbesondere von Fenstern, Haustüren und Sonnenschutzprodukten, ferner der Betrieb des gewerblichen Güterkraftverkehrs.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hoco Fenster und Haustüren GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Im vorläufigen Insolvenzverfahren ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der den Betrieb des Schuldners aufrechterhält, um eine übertragende Sanierung im eröffneten Verfahren anzustreben. Der vorläufige Verwalter hat intensive Aufgaben wahrgenommen, darunter die Regelung der Arbeitnehmerbelange für 220 Mitarbeiter, die Insolvenzgeldvorfinanzierung, das Abhalten von Betriebsversammlungen, die Prüfung von Arbeitsverträgen sowie die Zusammenarbeit mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss. Gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 18.04.2024 erfolgt die Festsetzung der Vergütung und Auslagen. Die Regelvergütung beträgt 46.282,38 EUR. Der vorläufige Verwalter beantragt einen Zuschlag von 100,67 %, was durch Besonderheiten der Geschäftsführung gerechtfertigt wird. Die Auslagen werden pauschal gemäß § 8 Abs. 3 InsVV festgesetzt. Die Entscheidung über die Vergütungsfestsetzung ist am 14.05.2024 vom Amtsgericht Landshut verkündet worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

Hinweis: Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. IN 111/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Hoco Fenster und Haustüren GmbH, Landshuter S…

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