Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hofmann & Kranz Verwaltungsgesellschaft mbH i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 33613
EUID
DEU1104.HRB33613
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
531/548 IN 1758/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Reinhardt Rothe
Adresse
Bienertstraße 47, 01187 Dresden
Telefon
0351 4207362
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
09.02.2024 , 18:37 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.03.2024
Einreichfrist Anträge und Widersprüche
03.05.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann & Kranz Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. ist am 09.02.2024 um 18:37 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Der Schuldner wird durch den Liquidator Hans-Jürgen Hofmann vertreten. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Reinhardt Rothe bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 22.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 03.05.2024 beim Amtsgericht Dresden schriftlich einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/548 IN 1758/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann & Kranz Verwaltungsgesellschaft mbH i.L., Straße D Nr. 5, 02977 Hoyerswerda, Amtsgericht Dresden , HRB 33613
vertreten durch den Liquidator Hans-Jürgen Hofmann
- wurde am 09.02.2024 um 18:37 U…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/548 IN 1758/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hofmann & Kranz Verwaltungsgesellschaft mbH i.L., Straße D Nr. 5, 02977 Hoyerswerda, Amtsgericht Dresden , HRB 33613
vertreten durch den Liquidator Hans-Jürgen Hofmann
- wurde am 09.02.2024 um 18:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Reinhardt Rothe, Bienertstraße 47, 01187 DresdenTelefax: 0351 4207285 Telefon geschäftlich: 0351 4207362 Email geschäftlich: kanzlei@luppe-rothe.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 22.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 03.05.2024 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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