Entwicklung von Hard- und Software, insbesondere zu den Themen Elektromobilität und Energie
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der eClever technology GmbH ist am 07.06.2024 eröffnet worden. Zuvor war Heiko Schaefer bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und mit bestimmten Befugnissen ausgestattet, darunter die Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten für Mietkosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.800,00 Euro. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO waren bis zum 16.07.2024 anzumelden. Am 09.07.2024 hat der Insolvenzverwalter dem Gericht die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Punkte gemäß InsO sowie den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist auf den 27.08.2024 anberaumt worden. Bis zur ersten Gläubigerversammlung ist ein vorläufiger Gläubigerausschuss aus drei Mitgliedern eingesetzt. Für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen wurde eine schriftliche Forderungsprüfung angeordnet, bei der Widerspruchsmöglichkeiten bis zum 27.03.2025 bestehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 167/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der eClever technology GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43664
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Raguse
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Walden
- wur…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 167/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der eClever technology GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43664
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Raguse
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Walden
- wurde am 09.02.2024 um 20:10 Uhr Heiko Schaefer, Kesselsdorfer Straße 14, 01159 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 4829160, Website www.bbl-law.de, Telefax 0351 48291629, Email geschäftlich hschaefer@bbl-law.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/562 IN 167/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eClever technology GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43664
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Raguse
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Walden
- wurde am …
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531/562 IN 167/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eClever technology GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43664
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Raguse
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Walden
- wurde am 07.06.2024 um 06:25 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Heiko Schaefer, Kesselsdorfer Straße 14, 01159 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 4829160 Email geschäftlich: hschaefer@bbl-law.de Telefax: 0351 48291629
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 16.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 27.08.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 27.08.2024, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Agentur für Arbeit Leipzig
Frau Katrin Steffan
Georg-Schumann-Straße 150
04159 Leipzig
|eClever Entwicklungs OHG
Herr Ingo Cornel Budzisch
Vor dem Riedtor 2
99310 Arnstadt
leicht + luftig GmbH
Herr Johannes Richter
Rudolf-Leonhard-Straße 35
01097 Dresden
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 167/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der eClever technology GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43664
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Raguse
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Walden
ist d…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 167/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der eClever technology GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43664
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Raguse
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Walden
ist der vorläufige Insolvenzverwalter Heiko Schaefer, Kesselsdorfer Straße 14, 01159 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 4829160, Website www.bbl-law.de, Email geschäftlich hschaefer@bbl-law.de, Telefax 0351 48291629 ermächtigt,
1. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, gegenüber der eClever Entwicklungs OHG, Vor dem Riedtor 2, 99310 Arnstadt,, Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 Abs. 2 InsO in Höhe von höchstens 1.800,00 Euro für die Kosten der Gebrauchsüberlassung der Geschäftsräumlichkeiten Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, an die Schuldnerin zu begründen.
2. Soweit der vorläufige Insolvenzverwalter zur Eingehung von Masseverbindlichkeiten nach Ziff. 1 ermächtigt ist, wird die Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen und der Schuldnerin entzogen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat im Falle einer Antragsrücknahme, der Abweisung des Antrags mangels Masse oder der Verwerfung des Antrags als unzulässig die nach der Ziff. 1 begründeten Verbindlichkeiten vor Aufhebung ihrer Bestellung aus dem vorläufig verwalteten Vermögen zu berichtigen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
oder
bei dem
Landgericht Dresden
Lothringer Straße 1
01069 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 167/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eClever technology GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43664
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Raguse
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Walden
- hat der Insol…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 167/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eClever technology GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43664
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Raguse
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Walden
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 09.07.2024 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 167/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eClever technology GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43664
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Raguse
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Walden
- wurde die Prü…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 562 IN 167/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der eClever technology GmbH, Friedrichstraße 24, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43664
vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Raguse
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Walden
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 27.03.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.