Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Holldorb Autovermietung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Porschestr. 2, 31135 Hildesheim
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 203653
EUID
DEP2408.HRB203653
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
132 IN 6/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann
Kanzlei
Pluta Rechtsanwalts GmbH
Adresse
Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover
Telefon
0511-54381500
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.03.2024 , 10:53 Uhr
Eröffnung
29.04.2024 , 12:32 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.06.2024
Gläubigerversammlung
01.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Vermietung von Kraftfahrzeugen
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH ist am 06.03.2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Torsten Gutmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 29.04.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen endet am 14.06.2024. Der Insolvenzverwalter hat gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Eine besondere Gläubigerversammlung ist für den 01.09.2025 im schriftlichen Verfahren angesetzt, um der Genehmigung einer aufschiebend bedingt geschlossenen Abgeltungsvergleichsvereinbarung zuzustimmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 6/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203653), vertr. d.: Jürgen Holldorb, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim, (Gesellschafter), ist am 06.03.2024 um 10:53 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Ant…
132 IN 6/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203653), vertr. d.: Jürgen Holldorb, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim, (Gesellschafter), ist am 06.03.2024 um 10:53 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511/54381596, E-Mail: hannover@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 06.03.2024
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Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203653), vertr. d.: Jürgen Holldorb, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim, (Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erf…
132 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203653), vertr. d.: Jürgen Holldorb, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim, (Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Hildesheim, 13.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 6/24: Über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203653), vertr. d.: Jürgen Holldorb, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim, (Gesellschafter), ist am 29.04.2024 um 12:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dip…
132 IN 6/24: Über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203653), vertr. d.: Jürgen Holldorb, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim, (Gesellschafter), ist am 29.04.2024 um 12:32 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwalts GmbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-54381500, Fax: 0511/54381596, E-Mail: hannover@pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 14.06.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hildesheim, 30.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203653), vertr. d.: Jürgen Holldorb, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim, (Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter beantragt seine Vergütung für die vorläufige Insolvenzverw…
132 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203653), vertr. d.: Jürgen Holldorb, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim, (Gesellschafter), hat der Insolvenzverwalter beantragt seine Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung festzusetzen.
Dieser macht für die Betriebsfortführung einen Zuschlag in Höhe von 10 % geltend.
Den Insolvenzgläubigern wird die Möglichkeit gegeben, binnen 2 Wochen ab öffentlicher Bekanntmachung zu dem Antrag Stellung zu nehmen. Der Antrag liegt zur Einsicht der Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus.
Amtsgericht Hildesheim, 16.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203653), vertr. d.: Jürgen Holldorb, Lilienstr. 19, 31020 Salzhemmendorf, (Gesellschafter),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Fris…
132 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203653), vertr. d.: Jürgen Holldorb, Lilienstr. 19, 31020 Salzhemmendorf, (Gesellschafter),
wird Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren und Frist zur Einreichung entsprechender Schriftsätze (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO) be-stimmt auf
Montag den 01.09.2025
Schriftsätze, die nach diesem Termin bei Gericht eingehen, sind nicht zu berück-sichtigen (§ 128 Abs. 3 ZPO, § 4 InsO).
Tagesordnung:
Anhörung und Zustimmung der Gläubiger gem. § 160 Abs. 1, 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO zu nachfolgenden Prognosen und Anträgen:
- Genehmigung zu der aufschiebend bedingt geschlossenen Abgeltungsvergleichsvereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und der EMobG Services Germany GmbH vom 29.07./31.07.2025.
Auf den Antrag des Insolvenzverwalters vom 06.08.2025 wird Bezug genommen.
Gem. § 160 InsO gilt die Zustimmung zu dem vorgenannten Antrag bzw. Vorhaben des Insolvenzverwalters als erteilt, wenn nicht innerhalb der obigen Frist ein Verfah-rensbeteiligter beim Insolvenzgericht schriftlich widerspricht.
Amtsgericht Hildesheim, 11.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
132 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203653), vertr. d.: Jürgen Holldorb, Lilienstr. 19, 31020 Salzhemmendorf, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dipl.-…
132 IN 6/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Holldorb Autovermietung GmbH, Porschestraße 2, 31135 Hildesheim (AG Hildesheim, HRB 203653), vertr. d.: Jürgen Holldorb, Lilienstr. 19, 31020 Salzhemmendorf, (Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 22.692,00 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Für die Betriebsfortführung wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Zuschlag in Höhe von 10 % gewährt. Der Zuschlag ist unter Zugrundelegung der von der aktuellen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze als moderat zu bezeichnen und findet seine Berechtigung im Vergütungsantrag befindlichen detaillierten Begründung des vorläufigen Verwalters.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 28.08.2024
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