Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Zessler Bauunternehmung GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg
Handelsregister
Amtsgericht Walsrode HRB 206092
EUID
DEP2716.HRB206092
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Verden (Aller)
Aktenzeichen
11 IN 29/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michail Siagas
Termine & Fristen
Prüfungstermin
12.04.2024
Schlusstermin
25.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Maurer- und Betonarbeiten, Montage von Zaunanlagen, Fenstern und Wintergärten
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg, ist die Prüfung der Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Ein besonderer Prüfungstermin ist auf den 12.04.2024 festgesetzt. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michail Siagas ist bestellt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Hierfür ist der 25.11.2025 als Stichtag für Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis bestimmt. Die zur Schlussverteilung verfügbare Masse beläuft sich auf 75.040,91 EUR zuzüglich Zinsen abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten, wobei Gläubigerforderungen in Höhe von 1.013.513,69 EUR zu berücksichtigen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 206092), vertr. d.: Marcin Marian Rozycki, Hans-Böckler-Str. 5, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angeme…
11 IN 29/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 206092), vertr. d.: Marcin Marian Rozycki, Hans-Böckler-Str. 5, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 12.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Verden (Aller), 01.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 206092), vertr. d.: Marcin Marian Rozycki, Hans-Böckler-Str. 5, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vo…
11 IN 29/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 206092), vertr. d.: Marcin Marian Rozycki, Hans-Böckler-Str. 5, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Die vollständigen Anträge liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 206092), vertr. d.: Marcin Marian Rozycki, Hans-Böckler-Str. 5, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (…
11 IN 29/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 206092), vertr. d.: Marcin Marian Rozycki, Hans-Böckler-Str. 5, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 25.11.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 206092), vertr. d.: Marcin Marian Rozycki, Hans-Böckler-Str. 5, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt M…
11 IN 29/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 206092), vertr. d.: Marcin Marian Rozycki, Hans-Böckler-Str. 5, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michail Siagas festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 40 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.08.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 89.717,67 EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters 6.180,81 EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von 95.898,48 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Vorliegend macht der Insolvenzverwalter zu seiner Regelvergütung folgende Zuschläge geltend:
a) in Höhe von 25 % für die Erschwernisse aufgrund obstruktiven Verhaltens
b) in Höhe von 20 % für den Tätigkeitsbereich der Erstellung von Gewinnermittlungen und Steuerklärungen.
Grundsätzlich kann der Insolvenzverwalter für einzelne Tätigkeitsbereiche Zuschläge geltend machen, wenn er sich erheblich mit der jeweiligen Angelegenheit befasst hat.
Vorliegend hat der Insolvenzverwalter ausführlich dargelegt, warum er in den Aufgabenbereichen in denen er einen Zuschlag verlangt, ausführlich mit der Angelegenheit befasst gewesen ist und welche Problematiken sich in der Arbeit ergeben haben.
Grundsätzlich werden die Zuschlagstatbestände als erstattungsfähig anerkannt.
Da der Insolvenzverwalter vorliegend auch als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig gewesen ist, ist zu prüfen ob ein Abschlagstatbestand gegeben ist. Grundsätzlich ist dies dann der Fall, wenn die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters die Arbeit des Insolvenzverwalters erleichtert hat.
In den Ausführungen zu seinem Vergütungsantrag erläutert der Insolvenzverwalter, warum dies vorliegend nicht der Fall ist.
Dem kann das Gericht nicht folgen, vorliegend würde das Gericht einen Abschlag in Höhe von 5 % für angemessen erachten.
Insgesamt ist jedoch nicht eine Addition der einzelnen Zuschlagstatbestände, sondern eine Gesamtschau vorzunehmen. In der Gesamtschau beantragt der Insolvenzverwalter einen Gesamtzuschlag in Höhe von 40 %. Dies hält das Gericht in der Gesamtwürdigung vorliegend als angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 179,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 64 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 206092), vertr. d.: Marcin Marian Rozycki, Hans-Böckler-Str. 5, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechts…
11 IN 29/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 206092), vertr. d.: Marcin Marian Rozycki, Hans-Böckler-Str. 5, 30890 Barsinghausen, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michail Siagas festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Verden (Aller) eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.08.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 10.447,89 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/20. In dem Insolvenzverfahren der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg, soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar sind € 75.040,91 zzgl. Zinsen abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind Forderungen von Insolvenzgläubigern in Höhe von € 1.01…
11 IN 29/20. In dem Insolvenzverfahren der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg, soll die Schlussverteilung stattfinden. Verfügbar sind € 75.040,91 zzgl. Zinsen abzüglich noch anfallender Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind Forderungen von Insolvenzgläubigern in Höhe von € 1.013.513,69. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Verden zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Verden (Aller), 14.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 29/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 206092), vertr. d.: Marcin Marian Rozycki, Erlengrund 8, 31319 Sehnde, (Geschäftsführer), ist am 13.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzoge…
11 IN 29/20: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Zessler Bauunternehmung GmbH, Hinter dem Forth 3, 28870 Ottersberg (AG Walsrode, HRB 206092), vertr. d.: Marcin Marian Rozycki, Erlengrund 8, 31319 Sehnde, (Geschäftsführer), ist am 13.07.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Verden (Aller), Johanniswall 8, 27283 Verden (Aller), Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272467104144-000216112 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 13.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.