Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hoxha, Ismajl
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Adresse
Deisenhofener Straße 53, 81539 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRA 96037
EUID
DED2601V.HRA96037
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
2358/19
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Eröffnung
14.11.2019
Frist für Versagungsanträge
15.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Restschuldbefreiungsverfahren des Schuldners Hoxha Ismajl, Inhaber der Hoxha Bau e. K., München, ist die Erteilung der Restschuldbefreiung beschlossen. Das Verfahren wurde am 14.11.2019 eröffnet. Nach Beendigung der Abtretungsfrist und unter Berücksichtigung der Möglichkeit zur Stellung von Versagungsanträgen durch Gläubiger oder die Treuhänderin bis zum 15.12.2025 ist die Restschuldbefreiung am 19.12.2025 erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2358/19
|
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Hoxha Ismajl, geboren am 22.01.1970, Blumenauer Straße 10, 80689 München
Inhaber der Hoxha Bau e. K., München, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96037
- Schuldner -
|
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Rests…
1542 IN 2358/19
|
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Hoxha Ismajl, geboren am 22.01.1970, Blumenauer Straße 10, 80689 München
Inhaber der Hoxha Bau e. K., München, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96037
- Schuldner -
|
Beschluss:
1. Dem Schuldner wird Restschuldbefreiung erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 14.11.2019 eine Forderung gegen den Schuldner hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Der Schuldner wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.
Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte
2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten
3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die dem Schuldner zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 19.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 2358/19
|
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Hoxha Ismajl, geboren am 22.01.1970, Blumenauer Straße 10, 80689 München
Inhaber der Hoxha Bau e. K., München, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96037
- Schuldner -
|
Beschluss:
|
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 …
1542 IN 2358/19
|
In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Hoxha Ismajl, geboren am 22.01.1970, Blumenauer Straße 10, 80689 München
Inhaber der Hoxha Bau e. K., München, Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRA 96037
- Schuldner -
|
Beschluss:
|
1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 15.12.2025 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
|
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 14.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.