Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRA 200735
EUID
DEP2408.HRA200735
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 156/24
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Henning Kölsch
Kanzlei
Reimer Rechtsanwälte
Adresse
Steintorwall 17, 38100 Braunschweig
Telefon
0531 69509970
Termine & Fristen
Prüfungstermin
15.09.2025
Prüfungstermin
17.12.2025
Schlusstermin
27.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Gifhorn hat in mehreren Beschlüssen verschiedene Termine für die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie geänderter Anmeldungen festgelegt. Ursprünglich war ein schriftlicher Bericht- und Prüfungstermin auf den 17.02.2025 bestimmt worden. Später wurde ein besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen auf den 15.09.2025 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde ein weiterer Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, auf den 17.12.2025 bestimmt. Für diesen Termin müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden jeweils eine Woche vor dem genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren befindet sich aktuell im Stadium der Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH ist eröffnet. Der Termin vom 06.02.2025 wurde vertagt und durch ein schriftliches Verfahren ersetzt, dessen Bericht- und Prüfungstermin auf den 17.02.2025 bestimmt wurde. Im weiteren Verlauf wurden mehrere besondere Prüfungstermine für n…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH ist eröffnet. Der Termin vom 06.02.2025 wurde vertagt und durch ein schriftliches Verfahren ersetzt, dessen Bericht- und Prüfungstermin auf den 17.02.2025 bestimmt wurde. Im weiteren Verlauf wurden mehrere besondere Prüfungstermine für nachträglich angemeldete Forderungen festgesetzt: zunächst der 15.09.2025, anschließend der 17.12.2025 und schließlich der 19.02.2026. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Kölsch wurden auf Basis einer Berechnungsmasse von 17.165,29 EUR festgesetzt. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung. Der Stichtag für die Schlussverteilung sowie zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist der 27.08.2026. Der verfügbare Massebestand beträgt 15.616,55 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 3.983.406,14 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten…
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 19.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geän…
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf
15.09.2025.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 08.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten…
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.12.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 20.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735),
wird der Termin vom 06.02.2025 vertagt. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet § 5 Abs. 2 InsO). Der sch…
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735),
wird der Termin vom 06.02.2025 vertagt. Das schriftliche Verfahren wird angeordnet § 5 Abs. 2 InsO). Der schriftliche Bericht- und Prüfungstermin wird auf den 17.02.2025 bestimmt.
Amtsgericht Gifhorn, 06.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schluss…
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 27.08.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
d) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Kölsch festgesetzt worden. Gemä…
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Henning Kölsch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 17.165,29 EUR.
Die Umsatzsteuererstattung, die die Masse bei Einreichung der Schlussrechnung mit Sicherheit noch zu erwarten hat, ist bei der Bemessungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn sich dieser Anspruch erst aus dem Vorsteuerabzug hinsichtlich der festzusetzenden Vergütung des Verwalters ergibt (vgl. BGH v. 25.10.2007 - IX ZB 147/06).
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von 6.866,12 EUR.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 45,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 13 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts…
35 IN 156/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der h&p Sportmanagement Beteiligungs-GmbH vertr. d. d. GF, Veilchenhöhe 2a, 31241 Ilsede, vertr. d.d. GF Hendrik Hoppenworth (AG Hildesheim, HRA 200735), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Henning Kölsch, Reimer Rechtsanwälte, Steintorwall 17, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531 69509970, Fax: 0531 69509979 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 15.616,55 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 3.983.406,14 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Gifhorn, 29.06.2026
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