Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hubert & Co. Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Robert-Bosch-Breite 6, 37079 Göttingen
Handelsregister
Amtsgericht Göttingen HRB 4109
EUID
DEP2204.HRB4109
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göttingen
Aktenzeichen
74 IN 26/22 GÖ
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Stichtag besonderer Prüfungstermin
27.02.2026
Schlusstermin
29.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Firma Hubert & Co. GmbH & Co.KG, sowie die Geschäftsführung und Vertretung dieser Gesellschaft.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hubert & Co. Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Göttingen hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO erfolgt. Als Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 27.02.2026 bestimmt worden. Bis zu diesem Datum müssen etwaige Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor diesem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der vollständige Beschluss ist ebenfalls in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts einsehbar.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hubert & Co. Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 27.02.2026 bestimmt wurde. Bis zu d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hubert & Co. Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Im weiteren Verlauf wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 27.02.2026 bestimmt wurde. Bis zu diesem Datum konnten Widersprüche gegen diese Forderungen bei Gericht eingereicht werden. Später wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Schlusstermin ist auf den 29.09.2026 festgelegt, bis zu dem Einwendungen gegen die Schlussrechnung, das Schlussverzeichnis und den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters erhoben werden können.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 26/22 GÖ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hubert & Co. Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 6, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 4109), vertr. d.: Ramona Weiß-Weber, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftliche…
74 IN 26/22 GÖ: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hubert & Co. Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 6, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 4109), vertr. d.: Ramona Weiß-Weber, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 27.02.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Göttingen, 20.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
74 IN 26/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hubert & Co. Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 6, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 4109), vertr. d.: Ramona Weiß-Weber, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schluss…
74 IN 26/22 GOE: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hubert & Co. Verwaltungs GmbH, Robert-Bosch-Breite 6, 37079 Göttingen (AG Göttingen, HRB 4109), vertr. d.: Ramona Weiß-Weber, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 29.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Einwendungen gegen den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Göttingen - Insolvenzgericht-, Berliner Straße 8 - Eingang Maschmühlenweg 11-, Postanschrift: Postfach 1143, 37070 Göttingen, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1166698786503-000010193 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Göttingen, 29.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.