Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HPS Hanseatic Park Service UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 174683
EUID
DEK1101.HRB174683
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 157/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm
Adresse
Moorfurthweg 11, 22301 Hamburg
Telefon
040 - 650 52 59 - 0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.07.2026 , 14:45 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 14.07.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HPS Hanseatic Park Service UG (haftungsbeschränkt) die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragstellerin ist vertreten durch Katrina Kalinina als Geschäftsführerin. Mit dieser Anordnung sind Verfügungen der Antragstellerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 157/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HPS Hanseatic Park Service UG (haftungsbeschränkt), Arndtstraße 21, 22085 Hamburg (AG Hamburg, HRB 174683), vertr. d.: 1. Katrina Kalinina, , (Geschäftsführerin), ist am 14.07.2026 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwalt…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 157/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HPS Hanseatic Park Service UG (haftungsbeschränkt), Arndtstraße 21, 22085 Hamburg (AG Hamburg, HRB 174683), vertr. d.: 1. Katrina Kalinina, , (Geschäftsführerin), ist am 14.07.2026 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfurthweg 11, 22301 Hamburg, Tel.: 040 - 650 52 59 - 0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67b IN 157/26
Amtsgericht Hamburg, 14.07.2026
Datenschutzhinweise:
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter
https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.