Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
JOA48 Entwicklungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Johnsallee 48, 20148 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 162711
EUID
DEK1101.HRB162711
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 181/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz
Adresse
Friesenweg 22, 22763 Hamburg
Telefon
040 655 880-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
14.07.2026 , 16:32 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken, die Projektentwicklung im Bereich der Immobilienwirtschaft im Sinne der Realisierung von Bauprojekten aller Art sowie deren anschließende Vermarktung in Form von Verkauf.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 14. Juli 2026 um 16:32 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JOA48 Entwicklungs GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Die Antragsgegnerin ist eine Gesellschaft mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister unter HRB 162711, vertreten durch Geschäftsführer Oliver Corleis. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Hamburg einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 181/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JOA48 Entwicklungs GmbH, Erwerb v. bebauten u. unbebauten Grundstücken, Projektentw. i. Ber. Immobilienwirtschaft u.a., Johnsallee 48, 20148 Hamburg (AG Hamburg, HRB 162711), vertr. d.: Oliver Corleis, (Geschäftsführ…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 181/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JOA48 Entwicklungs GmbH, Erwerb v. bebauten u. unbebauten Grundstücken, Projektentw. i. Ber. Immobilienwirtschaft u.a., Johnsallee 48, 20148 Hamburg (AG Hamburg, HRB 162711), vertr. d.: Oliver Corleis, (Geschäftsführer), ist am 14.7.2026 um 16:32 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg, Tel.: 040 655 880-0 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67c IN 181/26
Amtsgericht Hamburg, 14.07.2026
Datenschutzhinweise:
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https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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