Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hübner, Birgit
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRA 16777
EUID
DED3310V.HRA16777
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 721/23
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ast Manuel
Adresse
Archivstraße 3, 90408 Nürnberg
Termine & Fristen
Eröffnung
23.08.2023
Ende Abtretungsfrist
23.08.2026
Frist zur Stellung von Anträgen auf Versagung der Restschuldbefreiung
22.09.2026
Beschluss Erteilung Restschuldbefreiung
30.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Hübner Birgit, geb. Leibold, Inhaberin der Immobilien mit Herz e.K., ist eröffnet. Die Restschuldbefreiung wird nach Beendigung der Abtretungsfrist zum 23.08.2026 beantragt. Den Insolvenzgläubigern wurde im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben, bis zum 22.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gemäß § 290 InsO zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist wird das Gericht über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Hübner Birgit, geb. Leibold, Inhaberin der Immobilien mit Herz e.K., ist am 23.08.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Abtretungsfrist zum 23.08.2026 beendet. Das Insolvenzgericht hat daraufhin über die Erteilung der Restschuldbefrei…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Hübner Birgit, geb. Leibold, Inhaberin der Immobilien mit Herz e.K., ist am 23.08.2023 eröffnet worden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Abtretungsfrist zum 23.08.2026 beendet. Das Insolvenzgericht hat daraufhin über die Erteilung der Restschuldbefreiung entschieden und diese dem Schuldnerin erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung eine Forderung hatten. Ausgenommen von der Befreiung sind bestimmte Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen, Unterhaltspflichten, Steuerstraftaten sowie Geldstrafen und zinslose Darlehen zur Deckung der Verfahrenskosten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 721/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hübner Birgit, geb. Leibold, geboren am 08.05.1981, Henneberg 7, 91235 Velden
Inhaber der Immobilien mit Herz e.K., Velden, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16777
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt As…
IN 721/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hübner Birgit, geb. Leibold, geboren am 08.05.1981, Henneberg 7, 91235 Velden
Inhaber der Immobilien mit Herz e.K., Velden, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16777
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 23/018062 / A/DS
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Beschluss:
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist zum 23.08.2026, ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden, auch wenn das Insolvenzverfahren selbst noch nicht abgeschlossen ist siehe BGH, Beschluss vom 03.12.2009, IX ZB 247/08.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 22.09.2026 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht - ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen - über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und die Insolvenzverwalterin werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 721/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hübner Birgit, geb. Leibold, geboren am 08.05.1981, Henneberg 7, 91235 Velden
Inhaber der Immobilien mit Herz e.K., Velden, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16777
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt As…
IN 721/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Hübner Birgit, geb. Leibold, geboren am 08.05.1981, Henneberg 7, 91235 Velden
Inhaber der Immobilien mit Herz e.K., Velden, Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRA 16777
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ast Manuel, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 23/018062 / A/DS
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Beschluss:
1. Der Schuldnerin wird Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren erteilt.
2. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 23.08.2023 eine Forderung gegen die Schuldnerin hatten; dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.
Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen der Schuldnerin sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt. Die Schuldnerin wird jedoch gegenüber dem Mitschuldner, dem Bürgen oder anderen Rückgriffsberechtigten in gleicher Weise befreit wie gegenüber den Insolvenzgläubigern.
Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er aufgrund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
Von der Erteilung der Restschuldbefreiung werden nicht berührt:
1. Verbindlichkeiten der Schuldnerin aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung, einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel) oder 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung, sofern der Gläubiger die entsprechende Forderung unter Angabe dieses Rechtsgrundes nach § 174 Abs. 2 InsO angemeldet hatte
2. Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten
3. Verbindlichkeiten aus zinslosen Darlehen, die der Schuldnerin zur Begleichung der Kosten des Insolvenzverfahrens gewährt wurden.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 30.09.2026
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