Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
PROJECT PD Development GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Humboldtstr. 116A, 90459 Nürnberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Nürnberg HRB 17445
EUID
DED3310V.HRB17445
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Nürnberg
Aktenzeichen
1481/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Alrun Ehmann
Kanzlei
schultze-braun.de
Adresse
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon
+49(911)600790
E-Mail
Termine & Fristen
Fristbeginn Erinnerung
Gegenstand des Unternehmens
1. Die Übernahme sämtlicher Projektentwicklungstätigkeiten als Dienstleister für Projektentwicklungsgesell- schaften und die Komplementärstellung für diese Gesellschaften. 2. Generalplanung von Gebäuden sowie der Bauleitung, Kostenmanagement und Projektsteuerung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PROJECT PD Development GmbH ist anhängig. Zur Sonderinsolvenzerin wurde die Rechtsanwältin Alrun Ehmann bestellt, deren Aufgabengebiet die Prüfung der zur Tabelle angemeldeten Forderungen unter den Tabellenblattnummern 0/7 und 0/10 der PROJECT 2. Gewerbe GmbH und PROJECT 5. Wohnen GmbH umfasst. In diesem Bereich hat sie allein die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 1481/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PD Development GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 17445
- Schuldnerin -
1. Zur Sonderinsolvenzverwalterin wird bestellt:
R…
IN 1481/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PROJECT PD Development GmbH, Kürschnershof 2, 90403 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Bernard Marc Oliver
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 17445
- Schuldnerin -
1. Zur Sonderinsolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Alrun Ehmann
Marienbergstraße 94, 90411 Nürnberg
Telefon: +49(911)600790
Telefax: +49(911)6007910
Email: AEhmann@schultze-braun.de
2. Ihr Aufgabengebiet umfasst
die Prüfung der zur Tabelle angemeldeten Forderungen unter der laufenden Tabellenblattnummer 0/7 und 0/10 der PROJECT 2. Gewerbe GmbH und PROJECT 5. Wohnen GmbH.
In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 20.08.2026
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