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Insolvenzprofil
Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 29820
EUID
DEG1312.HRB29820
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 121/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Laboga
Adresse
Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin
Termine & Fristen
Schlusstermin
24.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Im Verfahrensverlauf wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga festgesetzt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 124.384,75 EUR, wobei eine Masse von 11.487,68 EUR zur Verteilung zur Verfügung stand. Ein Schlusstermin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Erörterung der Schlussrechnung und Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis war für den 24.007.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH, Chopinring 19, 15831 Blankenfelde-Mahlow wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist bi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH, Chopinring 19, 15831 Blankenfelde-Mahlow wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. Amtsgericht Potsdam, 2. Februar 2026, 6.60 IN 121/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam 29820 P), Geschäftszweig: Rohbau, Innenausbau, Abbruch und die Sanierung sowie der Bauservice von Gebäuden, Chopinring 19, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer He…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam 29820 P), Geschäftszweig: Rohbau, Innenausbau, Abbruch und die Sanierung sowie der Bauservice von Gebäuden, Chopinring 19, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leon Rico Hunz, Langgasse 16, 88662 Überlingen wurde der Schlusstermin zur:
- ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
- Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 24.07.2025. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 26. Mai 2025, 6.60 IN 121/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam 29820 P), Geschäftszweig: Rohbau, Innenausbau, Abbruch und die Sanierung sowie der Bauservice von Gebäuden, Chopinring 19, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer He…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam 29820 P), Geschäftszweig: Rohbau, Innenausbau, Abbruch und die Sanierung sowie der Bauservice von Gebäuden, Chopinring 19, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leon Rico Hunz, Langgasse 16, 88662 Überlingen
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Schmidt Sellerbeck, Carl-Benz-Straße 5, 88696 Owingen -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 6.60 IN 121/21 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 124,384,75 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 11.487,68 EUR abzüglich noch zu berichtigender Masseverbindlichkeiten nach §§ 54, 55 InsO zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam 29820 P), Geschäftszweig: Rohbau, Innenausbau, Abbruch und die Sanierung sowie der Bauservice von Gebäuden, Chopinring 19, 15831 Blankenfelde-Mahlow…
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam 29820 P), Geschäftszweig: Rohbau, Innenausbau, Abbruch und die Sanierung sowie der Bauservice von Gebäuden, Chopinring 19, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leon Rico Hunz, Langgasse 16, 88662 Überlingen wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Sebastian Laboga, Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24, 10785 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 23.662,06 EUR. Abzüge waren nicht vorzunehmen. Hinzuzusetzen war ein Betrag in Höhe von 2.359,05 EUR für weitere sicher zu erwartende Einnahmen aus der Vorsteuererstattung aus der festgesetzten Vergütung nebst Auslagen sowie von 73,59 EUR Vorsteuererstattung beglichener Masseverbindlichkeiten. Hierbei ist die zu erwartende Umsatzsteuererstattung an die Insolvenzmasse wegen des Vorsteuerabzuges im Voraus bei der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Verwalters in der Höhe zu berücksichtigen, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (Beschluss des BGH vom 26.02.2015, Az. IX ZB 9/13), hier demnach 2.359,05 EUR. Ausgehend von dieser Insolvenzmasse beträgt die Regelvergütung xx EUR, § 2 Abs. 1 InsVV. Vorliegend beantragt der Verwalter die Regelvergütung. Es handelt sich um ein durchschnittliches Verfahren, Abschlagsgründe sind nicht ersichtlich. Für übertragene Zustellungen gem. § 8 InsO erhält der Verwalter ab der 11. Zustellung einen Auslagenersatz pro Zustellung, § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV. Der Verwalter hat 31 Zustellungen vorgenommen, so war ein Zustellersatz für 21 Zustellungen festzusetzen. Weiterhin erhält der Verwalter die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6.60 IN 121/21, Amtsgericht Potsdam, 26. Mai 2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam 29820 P), Geschäftszweig: Rohbau, Innenausbau, Abbruch und die Sanierung sowie der Bauservice von Gebäuden, Chopinring 19, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer He…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam 29820 P), Geschäftszweig: Rohbau, Innenausbau, Abbruch und die Sanierung sowie der Bauservice von Gebäuden, Chopinring 19, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leon Rico Hunz, Langgasse 16, 88662 Überlingen hat der Verwalter am 24.09.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 2. April 2025, 6.60 IN 121/21
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam 29820 P), Geschäftszweig: Rohbau, Innenausbau, Abbruch und die Sanierung sowie der Bauservice von Gebäuden, Chopinring 19, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer He…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hunz Bau- und Projektmanagement Services GmbH (Registergericht: Amtsgericht Potsdam 29820 P), Geschäftszweig: Rohbau, Innenausbau, Abbruch und die Sanierung sowie der Bauservice von Gebäuden, Chopinring 19, 15831 Blankenfelde-Mahlow, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Leon Rico Hunz, Langgasse 16, 88662 Überlingen wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 12.11.2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 4. Oktober 2024, 6.60 IN 121/21
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