Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Isakovski Bajram GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 29795
EUID
DEG1312.HRB29795
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
6 IN 539/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Antrag Vergütung
25.07.2024
Widerspruchsfrist Forderungen
10.09.2024
Aufhebung
22.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Isakovski Bajram GmbH ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Zuvor hatte die Verwalterin am 25.07.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt, wogegen Gläubiger innerhalb von drei Wochen Stellung nehmen konnten. Am selben Tag wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet; der schriftliche Widerspruch musste bis zum 10.09.2024 bei Gericht eingehen. Das Verfahren ist nun beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Geschäftszweig: Baugewerbe, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsbehel…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Geschäftszweig: Baugewerbe, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski wurde nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RpflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Potsdam, 22. Januar 2026, 6 IN 539/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Geschäftszweig: Baugewerbe, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel hat die Verwalterin am 25…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Geschäftszweig: Baugewerbe, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel hat die Verwalterin am 25.07.2024 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 3 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 29. Juli 2024, 6 IN 539/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Geschäftszweig: Baugewerbe, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel wird gemäß § 177 Abs. 1 S…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Geschäftszweig: Baugewerbe, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski, Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 10.09.2024 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
Amtsgericht Potsdam, 29. Juli 2024, 6 IN 539/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren der Isakovski Bajram GmbH liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 539/19, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen ge…
In dem Insolvenzverfahren der Isakovski Bajram GmbH liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam, AZ: 6 IN 539/19, zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gem. § 38 InsO beträgt EUR 121.245,74. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse in Höhe von EUR 14.085,16 zur Verfügung, wovon jedoch noch die Verfahrenskosten gem. § 54 InsO in Abzug zu bringen sind. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
6 IN 539/19, Amtsgericht Potsdam, 30. Oktober 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Dr. Sus…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski wurde die Vergütung der Verwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat die Verwalterin einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 15.979,56 EUR.
Es wurde die Regelvergütung festgesetzt, § 2 InsVV.
An von der Insolvenzverwalterin beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf die Verwalterin gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung von 4,00 EUR pro Zustellung gewährt. Die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Gläubiger gehört regelmäßig nicht zu den Aufgaben der Verwalterin und ist gesondert zu vergüten. Im vorliegenden Verfahren hat die Verwalterin 21 Zustellungen vorgenommen.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
6 IN 539/19, Amtsgericht Potsdam, 30. Oktober 2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
- ggf. Prüf…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Isakovski Bajram GmbH (Registergericht: Potsdam HRB 29795 P), Am Marienberg 3, 14770 Brandenburg an der Havel, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bajram Isakovski wurde das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Schlusstermin mit folgender Tagesordnung:
- ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
- Erörterung der Schlussrechnung der Verwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
wurde bestimmt auf den 02.12.2024. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 30. Oktober 2024, 6 IN 539/19
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