Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Huthmann GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Frederik Gätcke ist bestellt. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 124.157,83 EUR angemeldet worden. Ein besonderer Prüfungstermin ist für den 10.04.2024 bestimmt worden, bis zu dem Widersprüche gegen nach der Anmeldefrist angemeldete Forderungen eingelegt werden können. Das Verfahren schreitet zur Schlussverteilung voran. Der verfügbare Massebestand beträgt 18.125,15 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist auf den 06.08.2025 festgelegt worden. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; der Gesamtbetrag der Berechnungsmasse beträgt 20.292,91 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 143/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Huthmann GmbH, Sutelstraße 11a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 59269), vertr. d.: 1. Lothar Huthmann, Laatzen, (Geschäftsführer), 2. Tom Huthmann, Eschenbachstraße 14b, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Vert…
904 IN 143/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Huthmann GmbH, Sutelstraße 11a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 59269), vertr. d.: 1. Lothar Huthmann, Laatzen, (Geschäftsführer), 2. Tom Huthmann, Eschenbachstraße 14b, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Frederik Gätcke, Hohenzollernstraße 48, 30161 Hannover, Tel.: 0511 545584-85, Fax: 0511 545584-90, Internet: www.gaetcke-insolvenzverwaltung.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 18.125,15 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 124.157,83 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 143/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Huthmann GmbH, Sutelstraße 11a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 59269), vertr. d.: Tom Huthmann, Eschenbachstraße 14b, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der…
904 IN 143/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Huthmann GmbH, Sutelstraße 11a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 59269), vertr. d.: Tom Huthmann, Eschenbachstraße 14b, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.08.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 143/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Huthmann GmbH, Sutelstraße 11a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 59269), vertr. d.: Tom Huthmann, Eschenbachstraße 14b, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Frederik Gätcke festges…
904 IN 143/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Huthmann GmbH, Sutelstraße 11a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 59269), vertr. d.: Tom Huthmann, Eschenbachstraße 14b, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Frederik Gätcke festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 20.292,91 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 108,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 31 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 10.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
904 IN 143/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Huthmann GmbH, Sutelstraße 11a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 59269), vertr. d.: 1. Lothar Huthmann, Laatzen, (Geschäftsführer), 2. Tom Huthmann, Eschenbachstraße 14b, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der im ersten …
904 IN 143/23 - 2 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Huthmann GmbH, Sutelstraße 11a, 30659 Hannover (AG Hannover, HRB 59269), vertr. d.: 1. Lothar Huthmann, Laatzen, (Geschäftsführer), 2. Tom Huthmann, Eschenbachstraße 14b, 30629 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der im ersten Prüfungstermin ausgesetzten Forderungen sowie der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 10.04.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 02.02.2024
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