Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HVE Betriebsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 724885
EUID
DEB8535.HRB724885
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Baden-Baden, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
11 IN 100/21
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Andrea Thiel
Adresse
Karlsruhe
Termine & Fristen
Anordnung Schlusstermin
01.06.2026
Frist zur Stellungnahme
12.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von gastronomischen Betrieben, sowie Produktion von und Handel mit gewerblichen und gastronomischen Waren.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der HVE Betriebsgesellschaft mbH ist eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse in Höhe von 28.487,04 EURO vorhanden. Es sind 186.906,58 EURO nicht nachrangige Insolvenzforderungen festgestellt worden. Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 01.06.2026 beschlossen, die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren anzuordnen. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 12.0wechsel.08.2026, zur Schlussrechnung, zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie zum Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Zudem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bezüglich des Antrags der Insolvenzverwalterin, den Insolvenzbeschlag hinsichtlich der Ansprüche der Masse gegen den Geschäftsführer André Reischl in Höhe von 128.555,78 EURO zuzüglich Zinsen und Kosten aufrecht zu erhalten.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HVE Betriebsgesellschaft mbH ist eröffnet. Es ist eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse in Höhe von 28.487,04 EURO vorhanden. Es sind 186.906,58 EURO nicht nachrangige Insolvenzforderungen festgestellt worden. Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 01.06.2026 die Durc…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HVE Betriebsgesellschaft mbH ist eröffnet. Es ist eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse in Höhe von 28.487,04 EURO vorhanden. Es sind 186.906,58 EURO nicht nachrangige Insolvenzforderungen festgestellt worden. Das Amtsgericht Baden-Baden hat am 01.06.2026 die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 12.08.2026, schriftlich Stellung zu nehmen zur Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie zum Antrag der Insolvenzverwalterin, den Insolvenzbeschlag aufrecht zu erhalten bezüglich der Ansprüche gegen den Geschäftsführer André Reischl. Die Vergütung und Auslagen der Rechtsanwältin Andrea Thiel als Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Der Regelsatz der Vergütung ergibt sich aus einem Wert der Insolvenzmasse in Höhe von 92.010,60 EURO. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag wurden nicht erhoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
HVE Betriebsgesellschaft mbH, Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach, vertreten durch den Geschäftsführer André Reischl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 724885
- Schuldner -
Es ist eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse in Höhe v…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des
HVE Betriebsgesellschaft mbH, Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach, vertreten durch den Geschäftsführer André Reischl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 724885
- Schuldner -
Es ist eine zur Verteilung zur Verfügung stehende Masse in Höhe von 28.487,04 EURO vorhanden. Es sind 186.906,58 EURO nicht nachrangige Insolvenzforderungen festgestellt worden. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Gläubiger liegt auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Baden-Baden- Insolvenzgericht Zimmer 208 zur Einsicht der Beteiligten aus.
Amtsgericht Baden-Baden, den 01.06 .2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Aktenzeichen:
11 IN 100/21
|
Amtsgericht Baden-Baden
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HVE Betriebsgesellschaft mbH, Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach, vertreten durch den Geschäftsführer André Reischl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 7248…
Aktenzeichen:
11 IN 100/21
|
Amtsgericht Baden-Baden
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HVE Betriebsgesellschaft mbH, Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach, vertreten durch den Geschäftsführer André Reischl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 724885
- Schuldnerin -
|
hat das Amtsgericht Baden-Baden am 01.06.2026 beschlossen:
|
Die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren wird angeordnet (§§ 196, 197 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zum 12.08.2026 zu folgenden Punkten schriftlich Stellung zu nehmen:
1. Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen (hinsichtlich des Schlussverzeichnisses nur Überprüfung der Verfahrensweise §§ 189, 190, 191 InsO);
2. Antrag der Insolvenzverwalterin, den Insolvenzbeschlag aufrecht zu erhalten bezüglich der Ansprüche der Insolvenzmasse gegen den Geschäftsführer Herrn André Reischl auf Erstattung nach Eintritt der Insolvenzantragspflicht geleisteter Zahlungen aus § 15b InsO in Höhe von 128.555,78 EURO zuzüglich Zinsen und Kosten gem. Versäumnisurteil des LG Offenburg vom 21.01.2025 und gem. Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Offenburg vom 20.02.2025, Az. 2 O 9/25 - angemeldet zur Insolvenbztabelle im Insolvenzverfahren über das Vermögen des André Reischl, AG Offenburg 30 IN 188/25.
.Hinweis :
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Baden-Baden, Zimmer 207 - 209, niedergelegt; eine Akteneinsicht bitten wir einige Tage vorher mit der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts telefonisch abzusprechen.
Baden-Baden, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 100/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HVE Betriebsgesellschaft mbH, Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach, vertreten durch den Geschäftsführer André Reischl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 724885
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwäl…
11 IN 100/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
HVE Betriebsgesellschaft mbH, Erlenbadstraße 73, 77880 Sasbach, vertreten durch den Geschäftsführer André Reischl
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 724885
- Schuldnerin -
|
Die Vergütung und die Auslagen der Rechtsanwältin Andrea Thiel, Karlsruhe, für die Tätigkeit als Insolvenzverwalterin wurden festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden Vergütung und Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer. Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Gesamtbetrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe :
Die Insolvenzverwalterin übt ihr Amt seit 07.07.2022 aus. Sie hat Anspruch auf Vergütung für ihre Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 63 InsO, §§ 1, 3 InsVV).
Bei Beendigung des Verfahrens errechnet sich die Insolvenzverwaltervergütung aus einem Wert der Insolvenzmasse in Höhe von 92.010,60 EURO. Der Regelsatz der Vergütung nach § 2 Ins VV beträgt demnach XXXX EURO.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung aufgrund einer überdurchschnittlich aufwändigen Verwertung insbesondere der Ansprüche gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin ist eine Erhöhung der Regelvergütung um XXXX % gerechtfertigt. Daher war die Regelvergütung in Höhe von XXXX EURO festzusetzen.
Die Insolvenzverwalterin hat bezüglich der Auslagen den Pauschsatz begrenzt auf 30 % der Regelvergütung zuzüglich Zustellungsauslagen aufgrund der Übertragung von Zustellungen gemäß § 8 Absatz 3 InsO geltend gemacht.
Vergütung und Auslagen waren gemäß § 7 InsVV mit der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % zu bemessen.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.02.2026 verwiesen.
Die Beteiligten hatten Gelegenheit, zum Vergütungsantrag der Insolvenzverwalterin Stellung zu nehmen. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Der mit Beschluss vom 28.02.2023 festgesetzte und bereits aus der Insolvenzmasse entnommene Vorschuss war in Abzug zu bringen.
Die zum Abschluss des Verfahrens vorhandene Insolvenzmasse beträgt XXXX EURO. Somit ist die Verwaltervergütung aus der Insolvenzmasse gedeckt und kann aus dieser entnommen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Baden-Baden
Gutenbergstraße 17
76532 Baden-Baden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Baden-Baden - Insolvenzgericht - 13.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.