Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Hygiene Rakus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Hühndorfer Str. 2, 01665 Klipphausen
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 38086
EUID
DEU1104.HRB38086
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
551/531 IN 1246/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich
Adresse
Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden
Telefon
0351 450 4143
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.07.2026 , 15:00 Uhr
Eröffnung
24.08.2026 , 15:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.10.2026
Frist für Anträge und Stellungnahmen
24.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Hygienemanagements, insbesondere Beratungen (keine Rechts- und Steuerberatung), Schulungen, Audits, Workshops und Vermittlungsdienstleistungen; der Vertrieb von Hygieneprodukten sowie die Bereitstellung und der Vertrieb von autonomen Service- und Reinigungsrobotern und zugehörigen Dienstleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dresden hat am 08.07.2026 um 15:00 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hygiene Rakus GmbH, Klipphausen, Dr. Jörg Schädlich aus Dresden zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Es ist ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO angeordnet worden, sodass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam sind. Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht aus. Gegen die Entscheidung steht die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hygiene Rakus GmbH ist am 24.08.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 08.07.2026 Dr. Jörg Schädlich als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und allgemeine Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Ronny Rakus und Ralf Wagner vertret…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hygiene Rakus GmbH ist am 24.08.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 08.07.2026 Dr. Jörg Schädlich als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und allgemeine Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Der Schuldner wird durch die Geschäftsführer Ronny Rakus und Ralf Wagner vertreten. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 23.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen. Anträge, Stellungnahmen und Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 24.11.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1246/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hygiene Rakus GmbH, Hühndorfer Straße 2, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Dresden , HRB 38086
vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Rakus
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Wagner
- wurd…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1246/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Hygiene Rakus GmbH, Hühndorfer Straße 2, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Dresden , HRB 38086
vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Rakus
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Wagner
- wurde am 08.07.2026 um 15:00 Uhr Dr. Jörg Schädlich, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 450 4143, Telefax 0351 450 4144, Website www.stapper.in, Email geschäftlich dresden@stapper.in zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551/531 IN 1246/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hygiene Rakus GmbH, Hühndorfer Straße 2, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Dresden , HRB 38086
vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Rakus
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Wagner
- wurde am 2…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 551/531 IN 1246/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Hygiene Rakus GmbH, Hühndorfer Straße 2, 01665 Klipphausen, Amtsgericht Dresden , HRB 38086
vertreten durch den Geschäftsführer Ronny Rakus
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Wagner
- wurde am 24.08.2026 um 15:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Blasewitzer Straße 41, 01307 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 450 4143 Telefax: 0351 450 4144 Email geschäftlich: dresden@stapper.in
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 24.11.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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