Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Product Emotion GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Meißner Str. 49 c, 01445 Radebeul
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 27311
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEU1104.HRB27311
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
533/560 IN 1185/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Milimonka
Adresse
Bürgerstraße 13, 01127 Dresden
Telefon
0351 50136840
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
09.07.2026 , 12:14 Uhr
Eröffnung
01.10.2026 , 09:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.10.2026
Berichtstermin
10.12.2026 , 10:30 Uhr
Prüfungstermin
10.12.2026 , 10:30 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Produktentwicklung, Vermarktung und Werbung für vorwiegend die Produktgruppen Sportartikel und Zubehör, Bekleidung und Schmuck sowie Bettmatratzen und Schlafzubehör.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Handel
Nebenbranche
Medien, Werbung & Marketing
Geschäftstätigkeit
Vermarktung und Werbung für Sportartikel, Bekleidung, Schmuck und Schlafzubehör
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dresden hat am 09.07.2026 um 12:14 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Product Emotion GmbH, Radebeul, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Frank Milimonka ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt). Drittschuldner dürfen nur an den Verwalter leisten. Die Schuldnerin hat Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gewähren. Eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt, neue werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Ausgenommen von der Einstellung sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Product Emotion GmbH ist am 01.10.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 09.07.2026 ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und allgemeine Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Frank Milimonka ist als Insolvenzverwalter tätig. Forderungen im Rang des § 38 I…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Product Emotion GmbH ist am 01.10.2026 eröffnet worden. Zuvor war am 09.07.2026 ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und allgemeine Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Der Rechtsanwalt Frank Milimonka ist als Insolvenzverwalter tätig. Forderungen im Rang des § 38 InsO sind bis zum 28.10.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin zur Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 10.12.2026 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 1185/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Product Emotion GmbH, Meißner Straße 49c, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden , HRB 27311
vertreten durch den Geschäftsführer Kay Steinbach
- wurde am 09.07.2026 um 12:14 Uhr Frank Milimonka, Bü…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533 IN 1185/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Product Emotion GmbH, Meißner Straße 49c, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden , HRB 27311
vertreten durch den Geschäftsführer Kay Steinbach
- wurde am 09.07.2026 um 12:14 Uhr Frank Milimonka, Bürgerstraße 13, 01127 Dresden, Telefon geschäftlich 0351 50136840, Website www.usmp-kanzlei.de, Email geschäftlich inso@usmp-kanzlei.de, Telefax 0351 50136849 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO).
Gegen die Schuldnerin eingeleitete Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung werden einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
Neue Vollstreckungsmaßnahmen werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Von der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung und der Untersagung neuer Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgenommen sind Verfahren auf Erteilung der Vermögensauskunft.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/560 IN 1185/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Product Emotion GmbH, Meißner Straße 49c, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden , HRB 27311
vertreten durch den Geschäftsführer Kay Steinbach
- wurde am 01.10.2026 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren er…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 533/560 IN 1185/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Product Emotion GmbH, Meißner Straße 49c, 01445 Radebeul, Amtsgericht Dresden , HRB 27311
vertreten durch den Geschäftsführer Kay Steinbach
- wurde am 01.10.2026 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Frank Milimonka, Bürgerstraße 13, 01127 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 50136840 Email geschäftlich: inso@usmp-kanzlei.de Telefax: 0351 50136849
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.10.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 10.12.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 10.12.2026, 10:30 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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