Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
HYildiz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 36419
EUID
DEM1906.HRB36419
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-
Aktenzeichen
3 IN 31/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht Jens Lieser
Adresse
Schlossstr. 6, 55543 Bad Kreuznach
Telefon
0671/2987280
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.05.2026 , 10:20 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb von gastronomischen Einrichtungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HYildiz GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung. Am 15.05.2026 um 10:20 Uhr hat das Amtsgericht Bad Kreuznach die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Rechtsmittel gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 31/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HYildiz GmbH, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 36419), Geschäftsbetrieb REMZIS Cafe Bar Bistro, Kreuzstraße 21-23, 55543 Bad Kreuznach,
vertr. d.: Yildiz Remzi, Windesheimer Straße 2, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), ist am…
3 IN 31/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HYildiz GmbH, Klingholzstraße 7, 65189 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 36419), Geschäftsbetrieb REMZIS Cafe Bar Bistro, Kreuzstraße 21-23, 55543 Bad Kreuznach,
vertr. d.: Yildiz Remzi, Windesheimer Straße 2, 55545 Bad Kreuznach, (Geschäftsführer), ist am 15.05.2026 um 10:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser, -Fachanwalt für Insolvenzrecht-, Schlossstr. 6, 55543 Bad Kreuznach, Tel.: 0671/2987280, Fax: 0671/2987543, E-Mail: info@lieser-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Kreuznach -Insolvenzgericht-, John-F.-Kennedy-Str. 17, 55543 Bad Kreuznach, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1441806128658-015910038 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Kreuznach, 15.05.2026
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