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Insolvenzprofil
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Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Ziel und Zweck ist die Förderung von Langzeitarbeitslosen, die aufgrund mangelnder beruflicher oder schulischer Qualifikation sowie sich daraus ergebender sozialer Ausgrenzung besondere Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft haben. Die Fördermaßnahmen haben die arbeitsmarktrelevante berufliche und soziale Qualifizierung dieser Personengruppe zum Ziel mittels qualifizierter Begleitangebote und sozialer Betreuung. Durch geeignete Integrationsjobs in öffentlichen Einrichtungen und einer engen sozialen Betreuung sollen langzeitarbeitslose Personen mit ausgeprägten Vermittlungshemmnissen für die Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt qualifiziert und die gesellschaftliche Integration gefördert werden. Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch: die Stabilisierung der Persönlichkeit und Schaffung von Tagesstrukturen, die Unterstützung des Selbstbewustseins und Aktivierung der persönlichen Ressourchen, Erwerb von am Arbeitsmarkt verwertbaren Kenntnissen und Fertigkeiten, Eignungsfeststellung und Berufswahlorientierung, Feststellung von individuellen Qualifizierungsbedarfen.
Das Amtsgericht Wuppertal hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neue Arbeit Ittertal gemeinnützige GmbH angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 22.06.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingehen muss.
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