Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
hzw sign consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Sickingenstraße 10, 34117 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 3423
EUID
DEM1607.HRB3423
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
IN 173/25 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Sandra Mitter
Kanzlei
Westhelle-Partner
Adresse
Wilhelmoher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166-311
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
18.07.2025 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.09.2025
Berichtstermin
16.10.2025
Prüfungstermin
07.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung in allen Bereichen zwei- und dreidimensionaler Gestaltung, Entwicklung, Entwurf, Planung, Produktion, Vertrieb, Montage von Produkten im In- und Ausland unter Anwendung der Berufsspezifischen Kenntnisse des Grafik- und Industriedesigns.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hzw sign consulting GmbH mit Sitz in Kassel ist am 18.07.2025 um 09:00 Uhr eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sandra Mitter. Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 04.0
.09.2025 anzumelden. Ein Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde auf den 16.10.2025 festgelegt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei ein besonderer Prüfungstermin auf den 07.08.2026 bestimmt wurde. Die Insolvenzverwalterin hat am 16.10.2025 angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 173/25 e: Über das Vermögen der hzw sign consulting GmbH, Sickingenstr. 10, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 3423), vertr. d.: Willi Schmidt, GF d. hzw sign consulting GmbH, Gänseweide 7, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 18.07.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist:…
666 IN 173/25 e: Über das Vermögen der hzw sign consulting GmbH, Sickingenstr. 10, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 3423), vertr. d.: Willi Schmidt, GF d. hzw sign consulting GmbH, Gänseweide 7, 34132 Kassel, (Geschäftsführer), ist am 18.07.2025 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sandra Mitter, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166-311, Fax: 0561/3166-312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 04.09.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 16.10.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (04.09.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (16.10.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 173/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hzw sign consulting GmbH, Sickingenstr. 10, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 3423), vertr. d.: Willi Schmidt, Geschäftsführer d. hzw sign consulting GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren…
666 IN 173/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der hzw sign consulting GmbH, Sickingenstr. 10, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 3423), vertr. d.: Willi Schmidt, Geschäftsführer d. hzw sign consulting GmbH, wurde beschlossen:
Die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 07.08.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachträglich angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Kassel, 08.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 173/25 e: In dem Insolvenzverfahren hzw sign consulting GmbH, Sickingenstr. 10, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 3423), vertr. d.: Willi Schmidt, Geschäftsführer d. hzw sign consulting GmbH, hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fä…
666 IN 173/25 e: In dem Insolvenzverfahren hzw sign consulting GmbH, Sickingenstr. 10, 34117 Kassel (AG Kassel, HRB 3423), vertr. d.: Willi Schmidt, Geschäftsführer d. hzw sign consulting GmbH, hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 16.10.2025
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