Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Immo Fair Plus GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Marburg HRB 6282
EUID
DEM1809.HRB6282
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Marburg
Aktenzeichen
22 IN 41/21 (25)
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Ralf Karl Walter Meyfarth
Adresse
Mariborer Straße 1, 35037 Marburg
Termine & Fristen
Besondere Gläubigerversammlung
27.08.2025 , 09:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immo Fair Plus GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung angeordnet. In dieser Versammlung soll über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO beschlossen werden, insbesondere über die Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrags über einen Miteigentumsanteil an einem Grundstück in Zwickau für 25.000,00 Euro. Der Termin zur besonderen Gläubigerversammlung ist für den 27.08.2025 um 09:30 Uhr im Amtsgerichtsgebäude in Marburg angesetzt. Die Entscheidung über die Anordnung des mündlichen Verfahrens kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der befristeten Erinnerung angefochten werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
22 IN 41/21 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immo Fair Plus GmbH vertr. d. d. GF, Kleine Ortenberggasse 1 a, 35039 Marburg (AG Marburg , HRB 6282), vertr. d.: Ralf Karl Walter Meyfarth, als GF d. Immo Fair Plus GmbH, Mariborer Straße 1, 35037 Marburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündl…
22 IN 41/21 (25): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immo Fair Plus GmbH vertr. d. d. GF, Kleine Ortenberggasse 1 a, 35039 Marburg (AG Marburg , HRB 6282), vertr. d.: Ralf Karl Walter Meyfarth, als GF d. Immo Fair Plus GmbH, Mariborer Straße 1, 35037 Marburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 27.08.2025, 09:30 Uhr, Saal 157, Amtsgerichtsgebäude, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die freihändige Veräußerung des unbeweglichen Gegenstandes: Der Insolvenzverwalter beantragt die Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrags über € 25.000,00 bzgl. des Miteigentumsanteils an dem Grundstück eingetragen beim Amtsgericht Zwickau -Grundbuchamt-im Grundbuch von Zwickau, Blatt 11962, Flurstück 1689d, Leipziger Straße 91.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Marburg, Universitätsstraße 48, 35037 Marburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Marburg, 29.07.2025
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