Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
i-B Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gundbachstraße 46, 65428 Rüsselsheim
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 91891
EUID
DEM1103.HRB91891
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 213/21
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist nachträgliche Forderungen
09.04.2026
Frist zur Stellungnahme Vergütung
30.06.2026
Schlusstermin
19.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Transport, Logistik, Vermietung von Nutzfahrzeugen, An- und Verkauf von Fahrzeugen
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH, ansässig in Rüsselsheim, findet die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren statt. Ein Widerspruch gegen diese Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht Darmstadt bis zum 09.04.2026 erklärt werden. Zudem hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt; hierzu besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.06.2026.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Todor Petrov vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen gemäß § 177 InsO im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei Widerspruch bis zum 09.04.2026 möglich war. Der Insolv…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH ist eröffnet. Der Schuldner wird durch Geschäftsführer Todor Petrov vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen gemäß § 177 InsO im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei Widerspruch bis zum 09.04.2026 möglich war. Der Insolvenzverwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, wogegen Beteiligten bis zum 30.06.2026 Stellung nehmen konnten. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde durch das Amtsgericht Darmstadt festgesetzt; als Berechnungsgrundlage diente ein Wert der Insolvenzmasse von 103.317,26 EUR. Nach Abschluss der Verwertung der Insolvenzmasse wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Der Schlusstermin sowie der Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen sind auf den 19.08.2026 bestimmt. Das Verteilungsverzeichnis ist niedergelegt worden. Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 2.455.293,86 EUR zu berücksichtigen, wobei ein Betrag von ca. 51.811,63 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 213/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH, Gundbachstraße 46, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91891), vertr. d.: Todor Petrov, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren…
Geschäfts-Nr. 9 IN 213/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH, Gundbachstraße 46, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91891), vertr. d.: Todor Petrov, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 09.04.2026 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 213/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH, Gundbachstraße 46, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91891), vertr. d.: Todor Petrov, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalte…
9 IN 213/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH, Gundbachstraße 46, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91891), vertr. d.: Todor Petrov, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 30.06.2026. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 213/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH, Gundbachstraße 46, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91891), vertr. d.: Todor Petrov, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR Erhöhung der Regelvergütung…
9 IN 213/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH, Gundbachstraße 46, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91891), vertr. d.: Todor Petrov, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR Erhöhung der Regelvergütung gemäß
§ 1 Absatz 2 Ziffer 1 InsVV
3. X EUR um 15 % erhöht zzgl.
4. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
5. X EUR Auslagen zuzüglich
6. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
7. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
8. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses unter Berücksichtigung eventueller Vorschüsse der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 103.317,26 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Gemäß § 1 Absatz 2 Ziffer 1 InsVV ist eine erhöhte Regelvergütung für die Bearbeitung von Absonderungsrechten in Höhe von 50 % der Feststellungskosten zu gewähren.
Die hälftigen Feststellungskosten betragen im vorliegenden Fall
X €.
Aufgrund der obstruktiven Geschäftsführung war ein Zuschlag von
15 % auf die Regelvergütung angemessen und gerechtfertigt.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 213/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH, Gundbachstraße 46, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91891), vertr. d.: Todor Petrov, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin so…
9 IN 213/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH, Gundbachstraße 46, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91891), vertr. d.: Todor Petrov, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: Mittwoch, den 19.08.2026. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis.
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 08.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 213/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH, Gundbachstraße 46, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91891), vertr. d.: Todor Petrov, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der I…
9 IN 213/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der i-B Logistik GmbH, Gundbachstraße 46, 65428 Rüsselsheim (AG Darmstadt, HRB 91891), vertr. d.: Todor Petrov, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 2.455.293,86 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 51.811,63 EUR aus der Insolvenzmasse zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 08.07.2026
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