Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Sanitätshaus Schuldt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Hauptstraße 25, 64658 Fürth
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 40475
EUID
DEM1103.HRB40475
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht
Aktenzeichen
9 IN 524/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Adresse
Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt
Telefon
06151-3096820
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
19.06.2024
Schlusstermin
12.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Gesellschaft vertreibt und stellt her orthopädische Heil- und Hilfsmittel, medizinische Geräte, Arzt- und Krankenhausbedarf sowie Wäsche, Mieder und ähnliche Textilien und betreibt alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), ist die vorläufige Verwaltung mit Beschluss vom 25.07.2023 angeordnet worden. Der Insolvenzverwalter Mirko Lehnert hat die Tätigkeit des vorläufigen Verwalters sowie die Vergütung und Auslagen nach § 11 InsVV durch das Gericht festgesetzt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die Übertragung des laufenden Geschäftsbetriebes nach einem Investorenprozess durchgeführt. Die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; Widerspruch hiergegen ist bis zum 19.006.2024 möglich. Das Verteilungsverzeichnis ist niedergelegt, wobei Forderungen in Höhe von insgesamt 158.852,54 EUR zu berücksichtigen sind und ein Betrag von ca. 92.926,49 EUR zur Verteilung zur Verfügung steht. Die Vornahme der Schlussverteilung ist nach Abschluss der Verwertung der Insolvenzmasse vorgesehen, wobei der Schlusstermin auf den 12.11.2025 festgesetzt ist.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 524/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), vertr. d.: Max Conrad, Bahnhofstraße 18, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Eri…
9 IN 524/23: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), vertr. d.: Max Conrad, Bahnhofstraße 18, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), wird gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Insolvenzgericht Darmstadt ankommt.
Sie ist vom Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 9 IN 524/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfend…
Geschäfts-Nr. 9 IN 524/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt niedergelegt. Widerspruch gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen kann schriftlich beim Insolvenzgericht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 19.06.2024 erklärt werden. Danach wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Amtsgericht Darmstadt, 24.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 524/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), vertr. d.: Max Conrad, Bahnhofstraße 18, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufig…
9 IN 524/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), vertr. d.: Max Conrad, Bahnhofstraße 18, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen für das eröffnete und vorläufige Verfahren beantragt. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 19.09.2025. Die Vergütungsanträge können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 27.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 524/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), vertr. d.: Max Conrad, Bahnhofstraße 18, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgesch…
9 IN 524/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), vertr. d.: Max Conrad, Bahnhofstraße 18, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse abgeschlossen ist und Schlusstermin sowie Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen gemäß §§ 177, 197 InsO bestimmt auf: 12.11.2025. Spätestens an diesem Tag müssen bei Gericht eingegangen sein: eventuelle Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen, Stellungnahmen zu der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis .
Hinweis gemäß § 179 Abs. 3 InsO: Gläubiger festgestellter Forderungen werden über das Prüfungsergebnis nicht von Amts wegen informiert. Rechtsmittelbelehrung:Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 524/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), vertr. d.: Max Conrad, Bahnhofstraße 18, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X …
9 IN 524/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), vertr. d.: Max Conrad, Bahnhofstraße 18, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
1. X EUR Nettovergütung nach InsVV
2. X EUR um 17,5 % erhöht zzgl.
3. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 % sowie
4. X EUR Auslagen zuzüglich
5. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %
6. X EUR Zustellungsauslagen zuzüglich
7. X EUR USt. darauf in Höhe von 19 %.
------------------------------------
X EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-396820, Fax: 06151-3968220 wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des Insolvenzverwalters wird nach den Vorschriften der §§ 1, 2, 3, 7, 8InsVV berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird der Wert der Insolvenzmasse zugrunde gelegt, auf den sich die Schlussrechnung bezieht. Die Insolvenzmasse wurde im vorliegenden Fall mit 162.101,73 EUR ermittelt. Die Regelvergütung daraus beträgt X EUR. Ein Zurückbleiben hinter dem Regelsatz ist nach Art und Umfang des Verfahrens nicht gerechtfertigt.
Vielmehr bedarfs es der Gewährung eines Zuschlags in Höhe von 17,5% damit die Vergütung des Insolvenzverwalters den qualitativen und quantitativen Tätigkeiten des Insolvenzverwalters gerecht wird. Besonders hervorzuheben in diesem Verfahren ist die Übertragung des laufenden Geschäftsbetriebes nach Durchführung eines Investorenprozesses. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der Höhe des Zuschlages wurde die maßgebliche und gesondert vergütete Vorarbeit im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens mindernd berücksichtigt, sodass der vorgenannte Zuschlag von insgesamt 17,5% als gerechtfertigt und ausreichend angesehen werden kann.
Hinzu kommen die Auslagen. Bei der Festsetzung der Auslagen kann der Insolvenzverwalter zwischen den tatsächlich entstandenen Auslagen und einem Pauschsatz gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wählen. Der Pauschsatz darf 30 % der Regelvergütung nicht übersteigen. Im vorliegenden Fall wurde die Pauschale in Ansatz gebracht. Außerdem wurden die gesondert festgestellten Auslagen für die Übertragung des Zustellwesens berücksichtigt.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter www.insolvenzbekantmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, bei dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 524/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), vertr. d.: Max Conrad, Bahnhofstraße 18, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts…
9 IN 524/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), vertr. d.: Max Conrad, Bahnhofstraße 18, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mirko Lehnert, Julius-Reiber-Straße 15, 64293 Darmstadt, Tel.: 06151-396820, Fax: 06151-3968220 wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 25.07.2023 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Regelmäßig steht einem vorläufigen Insolvenzverwalter ein Bruchteil von 25% der Regelvergütung eines endgültigen Insolvenzverwalters zu. Im vorliegenden Verfahren genügt diese Regelbruchteil allerdings nicht, um die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters angemessen zu entlohnen.
Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens war ein laufender Geschäftsbetrieb vorhanden, welcher kurzfristig stabilisiert werden musste. Hierzu musste der Insolvenzverwalter die Geschäftsvorfälle analysieren und die für den Erhalt des Geschäftsbetriebes notwendigen Maßnahmen einleiten. In diesem Zusammenhang wurde eine wöchentliche Liquiditätsplanung mit Abstimmung der Geschäftsführung eingerichtet und laufend aktualisiert. Ebenso musste auf die Mitarbeiter eingegangen, das Insolvenzgeld finanziert und laufende Kosten reduziert werden. Auch bemühte sich der vorläufige Insolvenzverwalter im Rahmen von umfangreichen Verhandlungen darum, eine spätere Übertragung des Geschäfstbetriebes im Rahmen eines Asset-Deals vorzubereiten. Hierzu gehörte insbesondere auch die Erstellung eines Unternehmensexposés, die Akquirierung von potentiellen Verhandlungspartnern, Prüfung deren Solvenz und Ausarbeitung von Vertragsentwürfen. Im Rahmen der von dem Gericht vorzunehmenden Gesamtbetrachtung erscheint die von dem vorläfuigen Insolvenzverwalter geltend gemachte Erhöhung des Regelbruchteils von 25% auf 75% notwendig und angemessen, um die besonderen Herausforderungen, welche dieses Verfahren mit sich brachte zu honorieren.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 524/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), vertr. d.: Max Conrad, Bahnhofstraße 18, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgeri…
9 IN 524/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sanitätshaus Schuldt GmbH, Hauptstraße 25, 64658 Fürth (AG Darmstadt, HRB 40475), vertr. d.: Max Conrad, Bahnhofstraße 18, 69469 Weinheim, (Geschäftsführer), ist das Verteilungsverzeichnis zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt worden. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 188 S. 3 InsO dem Gericht angezeigt: Bei der Schlussverteilung sind Forderungen in Höhe von insgesamt 158.852,54 EUR zu berücksichtigen. Für die Verteilung steht ein Betrag von ca. 92.926,49 EUR aus der Insolvenzmasse abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten zur Verfügung.
Amtsgericht Darmstadt, 30.09.2025
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