Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
I-Trans GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Eschenweg 108, 73312 Geislingen an der Steige
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Ulm HRA 723844
EUID
DEB8537.HRA723844
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1 IN 199/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Kiriaki Antoniadou
Adresse
Schwörhausgasse 4/1, 89073 Ulm
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
28.08.2025
Widerspruchsfrist
22.10.2025
Einwendungen gegen Schlussverzeichnis
19.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der I-Trans GmbH & Co. KG ist die Rechtsanwältin Kiriaki Antoniadou als Insolvenzverwalterin bestellt. Im Verfahren wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft. Die Forderungen in einer Gesamthöhe von 574.408,76 EUR stehen einem Massebestand von 122.075,95 EUR gegenüber. Die Vergütung und die Auslagen der Insolvenzverwalterin sind festgesetzt worden. Der Schuldnerin ist die Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sind bis einschließlich 19.01.2026 vorzulegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 199/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I-Trans GmbH & Co. KG, Eschenweg 108, 73312 Geislingen an der Steige, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ignjatov GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Slawomir Kubiak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Reg…
1 IN 199/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I-Trans GmbH & Co. KG, Eschenweg 108, 73312 Geislingen an der Steige, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ignjatov GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Slawomir Kubiak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723844
- Schuldnerin -
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Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Kiriaki Antoniadou hat die Festsetzung ihrer Vergütung beantragt und über die gesetzliche Regelvergütung hinaus Zuschläge in Höhe von 50 % geltend gemacht. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 23.09.2025 gegeben.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 199/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I-Trans GmbH & Co. KG, Eschenweg 108, 73312 Geislingen an der Steige, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ignjatov GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Slawomir Kubiak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Reg…
1 IN 199/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I-Trans GmbH & Co. KG, Eschenweg 108, 73312 Geislingen an der Steige, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ignjatov GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Slawomir Kubiak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723844
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 28.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 21-27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 09.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 199/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I-Trans GmbH & Co. KG, Eschenweg 108, 73312 Geislingen an der Steige, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ignjatov GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Slawomir Kubiak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Reg…
1 IN 199/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I-Trans GmbH & Co. KG, Eschenweg 108, 73312 Geislingen an der Steige, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ignjatov GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Slawomir Kubiak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723844
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 574.408,76 EUR steht ein Betrag von 122.075,95 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen der Insolvenzverwalterin zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 199/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I-Trans GmbH & Co. KG, Eschenweg 108, 73312 Geislingen an der Steige, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ignjatov GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Slawomir Kubiak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Reg…
1 IN 199/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I-Trans GmbH & Co. KG, Eschenweg 108, 73312 Geislingen an der Steige, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ignjatov GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Slawomir Kubiak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723844
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Kiriaki Antoniadou, Schwörhausgasse 4/1, 89073 Ulm, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 27.08.2025 (Bl. 372 ff.).
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 172.591,85 EUR auszugehen. Die Teilungsmasse wurde anhand der Anfechtungshandlungen generiert. Der Insolvenzverwalterin waren Zuschläge von 50 % in Höhe von 12.415,71 EUR festzusetzen. Dabei gibt § 3 InsVV die Festsetzungsgrundlage, wobei die Aufzählung nicht abschließend ist. Es war ein Zuschlag in Höhe von 30 % zu berücksichtigen. Die umfangreichen und zeitlich intensiven Anfechtungshandlungen wurden alle in eigener Zuständigkeit gegenüber 8 Gläubigern wahrgenommen. Insgesamt waren 83 Rechtshandlungen zu prüfen. Eine Vergleichsberechnung wurde entsprechend vorgenommen (MüKoInsO/Stephan InsVV § 13 Rn. 9). Ein weitere Zuschlag in Höhe von 20 % war festzusetzen, da eine umfassende Recherche, insbesondere auf Basis der kriminalpolizeilichen Ermittlungsakten, erfolgen musste. Erst anhand dieser Unterlagen konnten überhaupt Informationen zum schuldnerischen Betrieb, Inventar etc. beigebracht werden. Die zeitlichen Lücken wurden durch weitere Recherchen aufgrund Gläubigeranfragen etc. weitestgehend geschlossen (Bl. 360). Auch über die Gesamtschau hinweg ist kein Abschlag oder Reduzierung der Zuschlagstatbestände vorzunehmen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen Kosten für Auslagen in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 17.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 199/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I-Trans GmbH & Co. KG, Eschenweg 108, 73312 Geislingen an der Steige, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ignjatov GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Slawomir Kubiak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Reg…
1 IN 199/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
I-Trans GmbH & Co. KG, Eschenweg 108, 73312 Geislingen an der Steige, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Ignjatov GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Slawomir Kubiak
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRA 723844
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.01.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Göppingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 574.408,76 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 122.075,95 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Göppingen
Schlossplatz 1
73033 Göppingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Göppingen - Insolvenzgericht - 17.11.2025
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