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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Darmstadt hat am 18.07.2024 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ibauge Baugrund GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Pasquale Manni, vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird der Antragsgegnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, wodurch die Verfügungsbefugnis über das Vermögen auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergeht. Die Antragsgegnerin darf Gegenstände ihres Vermögens nicht veräußern oder belasten, Ansprüche abtreten oder Forderungen einziehen. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen und ein Insolvenzsonderkonto zu führen. Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse verbleibt bei der Antragsgegnerin, jedoch bedürfen Begründung, Änderung und Beendigung der Zustimmung des Verwalters. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt bzw. eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute sind angewiesen, dem Verwalter alle Auskünfte zu erteilen.
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